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Reisehinweise Burundi
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Letzte Aktualisierung: 02.12.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen ausserhalb der Hauptstadt Bujumbura wird abgeraten.
Im Allgemeinen ist die Sicherheitslage in Burundi schlecht. Ausserhalb der Hauptstadt ist die Lage weiterhin sehr unsicher, insbesondere in den Provinzen Bujumbura Rural, Bubanza, Cibitoke, Cankuso und Ruyigi. Die Kriminalität ist hoch. Die Anzahl bewaffneter Überfälle nimmt seit Anfang 2011 stark zu.
Zwischen 1993 und 2003 herrschte ein Bürgerkrieg mit über Hundertausend Toten. Im Jahr 2006 schloss die Regierung auch ein Waffenstillstandsabkommen mit der letzten Rebellengruppe ab. Die Wahlen 2010 verliefen im allgemeinen friedlich mit der Ausnahme von Granaten-Anschlägen in der Hauptstadt Bujumbura. Mehrere Oppositionsparteien haben den Wahlprozess boykottiert, was immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen in verschiedenen Landesteilen führt. Der Prozess der Normalisierung und der nationalen Versöhnung bleibt schwierig.
Durch den Bürgerkrieg sind zahlreiche Waffen in die Hände von Kriminellen geraten.
Das Risiko eines Terroranschlages kann nicht ausgeschlossen werden. Die somalische Al Shabaab droht mit Anschlagen in Burundi, insbesondere in Bujumbura. Besonders gefährdet sind öffentliche Plätze wie Märkte und Busbahnhöfe. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Falls sich eine Reise nicht aufschieben lässt, beachten Sie bitte folgende Hinweise. Es wird empfohlen, sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten zu lassen. Informieren Sie sich vor und während dringenden Reisen bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage der zu bereisenden Gebiete sowie der Verkehrsverbindungen. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Im Allgemeinen ist die Sicherheitslage ausserhalb der Hauptstadt schlecht, insbesondere in den Provinzen Bujumbura Rural, Bubanza, Cibitoke, Cankuso und Ruyigi, wo es zu sporadischen Kampfhandlungen kommt. Am 18. September 2011 wurden bei einem Überfall auf eine Bar in Gatumba in der Nähe der Hauptstadt mehrere Dutzend Menschen getötet.
Von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen ausserhalb der Hauptstadt Bujumbura wird abgeraten.
Während des Bürgerkriegs haben Rebellen und Regierung Minen eingesetzt. Die Gefahr von Minen und Blindgängern besteht in praktisch allen Landesteilen. Besonders gross ist sie in der Provinz Bujumbura Rural und in den Grenzgebieten zu Tansania und der Demokratischen Republik Kongo. Die Gefahrenzonen sind nur selten markiert oder abgesperrt. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Die Kriminalitätsrate in Burundi ist hoch. Bewaffnete Überfälle und Einbrüche sind häufig. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) auf sich.
- Benutzen Sie ausschliesslich das Fahrzeug, um sich in und ausserhalb der Hauptstadt fortzubewegen. Verriegeln Sie Autofenster und -türen.
- Seien Sie wenn möglich nachts überhaupt nicht unterwegs.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Bereitschaft zur Gewaltanwendung (inkl. Tötung) ist hoch.
Mangelhaft gewartete Fahrzeuge, unberechenbares Verhalten der Verkehrsteilnehmer und streunende Tiere verlangen grösste Vorsicht auf den Strassen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Es ist verboten, den Flughafen oder militärische Einrichtungen zu fotografieren. Die Haftbedingungen sind prekär.
Bedenken Sie, dass die Bevölkerung während des Bürgerkrieges traumatische Erfahrungen gemacht hat. Begegnen Sie deshalb den Menschen mit entsprechendem Respekt und Feingefühl.
Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden. Medizinische Notfalldienste gibt es praktisch nicht.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Notruf Polizei in Bujumbura: 17
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

