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Reisehinweise Zentralafrikanische Republik
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Letzte Aktualisierung: 20.03.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Wegen der prekären Sicherheitslage auf dem Land wird von nicht dringenden Reisen ausserhalb der Hauptstadt Bangui abgeraten.
Seit 1996 hat die Zentralafrikanische Republik mehrere Putschversuche resp. Meutereien des Militärs erlebt. Das Waffenstillstandsabkommen zwischen der Regierung und den zwei Rebellengruppen von Anfang Februar 2007 hat nicht zu den erhofften Ergebnissen geführt. Ausserhalb der Hauptstadt Bangui bleibt die Sicherheitslage angespannt. In mehreren Regionen sind bewaffnete Banden und Strassenräuber aktiv.
Die unsichere Lage in den Nachbarländern Sudan und Tschad kann sich jederzeit auf die Zentralafrikanische Republik auswirken. Im November 2009 wurden zwei Hilfswerkmitarbeiter in der Stadt Birao im Grenzgebiet zu Tschad und Sudan entführt und in den Sudan verschleppt. Das Risiko von Entführungen kann auch in den anderen Landesteilen nicht ausgeschlossen werden.
Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren etc.). Meiden Sie Kundgebungen jeder Art, da Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden können.
Wegen der prekären Sicherheitslage auf dem Land wird von nicht dringenden Reisen ausserhalb der Hauptstadt abgeraten.
Bewaffnete Raubüberfälle sind relativ häufig. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:
- Erkundigen Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
- Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge.
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, teure Kameras etc) auf sich.
- Unternehmen Sie dringend notwendige Überlandreisen ausschliesslich in Gruppen von mehreren Fahrzeugen und in Begleitung eines erfahrenen lokalen Reiseführers.
- Geschäftsleuten wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen. Geldtransaktionen sollten ausschliesslich über eine Bank und unter Einschaltung eines ortsansässigen Notars erfolgen.
Während der Regenzeit (März bis Oktober/November) kann es zu Überschwemmungen und unpassierbaren Strassenabschnitten kommen. Bei Unfällen mit Verletzten müssen Repressalien/Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.
Transaktionen von Rohedelsteinen bedürfen einer staatlichen Genehmigung. Filmen und Fotografieren ist nur mit einer Bewilligung erlaubt. Auch mit Bewilligung ist es verboten, den Präsidentenpalast, uniformierte Personen, Einrichtungen der Sicherheitskräfte und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Auch homosexuelle Handlungen sind strafbar. Die Haftbedingungen sind prekär.
Die Bevölkerung setzt sich aus mehreren Ethnien mit verschiedenen Sprachen, Bräuchen und Religionen zusammen. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an.
Die medizinische Versorgung ist auf dem Land nicht und in Bangui nur beschränkt gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch das Visum und den Einreisestempel einschliesst).
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

