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Reisehinweise Côte d'Ivoire
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Letzte Aktualisierung: 15.05.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Reisen in die Côte d'Ivoire sollten nur aus dringenden Gründen (z.B. Geschäfstreisen oder Familienbesuche) unternommen werden. Von Touristenreisen wird abgeraten.
Nach den Präsidentschaftswahlen vom 28. November 2010 beanspruchten beide Kandidaten den Wahlsieg. Daraus resultierte eine schwere politische Krise. Von Mitte Februar bis Mitte April 2011 fanden kriegerische Auseinandersetzungen in mehreren Landesteilen und auch in der Hauptstadt Abidjan statt. Die Situation normalisiert sich schrittweise. Im Bereich der Sicherheitslage sind die Fortschritte jedoch langsam und sporadische Gewaltakte kommen noch vor. Seit dem Frühjahr 2012 ist wieder eine Zunahme von schweren Gewalttaten zu verzeichnen. In allen Landesteilen sind bewaffnete, unkontrollierte Banden aktiv. Die Kriminalitätsrate ist hoch. Erpressungen und Überfälle sind häufig.
Der Wiederaufbau der Verwaltung und der regulären Sicherheitskräfte wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Interventionsmöglichkeiten der staatlichen Sicherheitskräfte sind noch beschränkt, die Lage bleibt volatil.
Falls sich eine Reise nicht aufschieben lässt, beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen: Informieren Sie sich vor und während einer Reise über die Medien, bei Geschäftspartnern oder Bekannten vor Ort über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Schenken Sie Ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit und treten Sie generell mit Zurückhaltung auf .
Vor allem im Südwesten und Westen des Landes sowie im Grenzgebiet zu Liberia ist ist die Sicherheitslage noch prekär. Von Reisen in den Südwesten und Westen des Landes sowie in das Grenzgebiet zu Liberia wird abgeraten.
Informieren Sie die Schweizerische Botschaft in Abidjan über Ihren Aufenthalt und teilen Sie ihr folgende Angaben mit: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Côte d'Ivoire und in der Schweiz.
Das EDA empfiehlt Schweizer Bürgern, die sich bereits in Côte d’Ivoire aufhalten, in Kontakt mit der schweizerischen Botschaft in Abidjan zu bleiben und regelmässig deren Internetseite zu konsultieren.
Die Botschaft kann erreicht werden unter den Telefonnummern +225 20 21 17 21 und +225 07 83 06 55 oder per E-Mail
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Südwesten, Westen und Grenzgebiet zu Liberia: Die Sicherheitslage ist in diesen Regionen wegen latenter, ethnischer Konflikte und der Präsenz von unkontrollierten Militäreinheiten und bewaffneten Banden prekär. Die Schweizerische Botschaft in Abidjan hat in diesen Regionen je nach Situation nur beschränkte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder Unterstützung der Ausreise. Von Reisen in die Provinzen des Südwestens und Westens (Dix-Huit Montagnes, Haut Sassandra, Moyen-Cavally und Bas-Sassandra) sowie in das Grenzgebiet zu Liberia wird abgeraten.
Die Gewaltkriminalität ist hoch. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
- Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
- Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt
- Auf den Hauptverkehrsachsen kommt es regelmässig zu Überfällen durch Strassenräuber und Strassenblockaden sind häufig. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
- Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
Internetkriminalität
Die Internetkriminalität ist sehr verbreitet. Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt häufig vor, dass Kriminelle vortäuschen, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen, um ihre Opfer finanziell zu betrügen. Senden Sie grundsätzlich kein Geld an Personen oder Organisationen, die Sie nicht kennen und deren Angebote Sie nicht verlangt haben. Das Bundesamt für Polizei warnt vor unseriösen Geschäftsangeboten, die unter Vorgabe von Finanz- und Edelmetalltransaktionen hohe Gewinne versprechen. Nähere Informationen über solche Machenschaften finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamtes für Polizei.
Bundesamt für Polizei
Piraterie
Im Golf von Guinea und in den ivorischen Gewässern, ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Piraterie
Abseits der Hauptverkehrsachsen sind die Strassen teilweise in sehr schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer und der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge stellen ein grosses Unfallrisiko dar. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Als Folge des bewaffneten Konfliktes ist das Justizsystem stark beeinträchtigt. Es kann schwierig oder unmöglich sein, im Falle von Problemen seine Rechte geltend zu machen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden auch bei kleinsten Mengen von Drogen mit hohen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind prekär.
Obwohl die rechtliche Grundlage unklar ist, wird empfohlen, keine militärischen Anlagen oder Sicherheitskräfte zu fotogra
Ausserhalb von Abidjan ist die medizinische Grundversorgung nur teilweise gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

