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Reisehinweise Guinea-Bissau
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Letzte Aktualisierung: 23.04.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Aktuelles
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Am 12. April 2012 fand in der Hauptstadt Bissau ein Militärputsch statt. Es kam zu Schiessereien und gewalttätigen Auseinandersetzungen. Die Regierung wurde abgesetzt. Die weitere Entwicklung der Lage ist ungewiss.
Bis zur Klärung der Lage wird von Reisen nach Guinea-Bissau abgeraten.
Am 2. März 2009 wurde der Präsident ermordet. Danach kam es zu mehreren Putschversuchen und Attentaten auf ranghohe Mitglieder der Armee. Am 26. Dezember 2011 gab es in der Hauptstadt Bissau bewaffnete Zusammenstösse zwischen Teilen des Militärs. Die Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2012 sind ruhig verlaufen. Teile der Opposition machen aber Wahlbetrug geltend. Die politischen Spannungen dauern an.
Trotz zeitweise ruhiger Phasen kann die Lage nicht als stabil beurteilt werden.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Das Grenzgebiet zur senegalesischen Region Casamance ist instabil und unsicher. Im Frühjahr 2006 forderten Gefechte mehrere Todesopfer. Die verminten Zonen sind nicht klar gekennzeichnet. Von Reisen ins Grenzgebiet zur senegalesischen Region Casamance wird abgeraten.
Auch in den anderen Landesteilen gibt es noch vereinzelt verminte Gebiete, die nicht überall abgesperrt oder klar markiert sind. Informieren Sie sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung.
Die Kriminalität hat zugenommen und es kommt vermehrt zu Gewaltanwendung. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und unternehmen Sie Überlandreisen in Begleitung eines vertrauenswürdigen Führers, der mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist.
Das Unfallrisiko auf Guinea-Bissaus Strassen ist hoch. Während der Regenzeit (Juni bis Oktober) ist der Verkehr erheblich erschwert. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
Im ganzen Land bestehen Engpässe bei der Strom- und Wasserversorgung.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind prekär.
Die medizinische Grundversorgung ist nicht gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben verschiedenen (Tropen-)Krankheiten kommt auch Tuberkulose vor.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


