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Reisehinweise Mauritius
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Letzte Aktualisierung: 04.04.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden.
Die Zahl krimineller Übergriffe ist in den letzten Jahren gestiegen (Taschen- und Einbruchdiebstähle, Gewalttätigkeiten). Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge an einsamen Stränden, in unbewohnten Gebieten oder in den ärmeren Stadtteilen.
Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Piraterie
Mangels gesetzlicher Vorschriften ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport und andere Freizeitaktivitäten sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Geräte.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.
Die Einfuhr einiger Medikamente (z.B. starker Schmerzmittel) ist verboten oder nur in Verbindung mit einem ärztlichen Rezept erlaubt. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor der Abreise bei der Botschaft von Mauritius in Paris zu erkundigen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich).
Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen aber im Ausland (Europa/Südafrika) behandelt werden. Eigenes Verbandsmaterial kann sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Für die Einreise zwecks Eheschliessung mit einem/einer Staatsangehörigen von Mauritius muss vorgängig eine spezielle Bewilligung eingeholt werden. Auskunft erteilt die Botschaft von Mauritius in Paris.Notruf Touristenpolizei: 8910
Notruf Polizei: 999 oder 112
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


