Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

Reise Checkliste

Sie befinden sich hier:

Reisehinweise Mauritius

Letzte Aktualisierung: 04.04.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Naturbedingte Risiken
Gesundheit

Besondere Hinweise
Nützliche Adressen


Grundsätzliche Einschätzung
Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden.

Kriminalität

Die Zahl krimineller Übergriffe ist in den letzten Jahren gestiegen (Taschen- und Einbruchdiebstähle, Gewalttätigkeiten). Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge an einsamen Stränden, in unbewohnten Gebieten oder in den ärmeren Stadtteilen.

Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Piraterie



Verkehr und Infrastruktur

Mangels gesetzlicher Vorschriften ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport und andere Freizeitaktivitäten sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Geräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.
Die Einfuhr einiger Medikamente (z.B. starker Schmerzmittel) ist verboten oder nur in Verbindung mit einem ärztlichen Rezept erlaubt. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor der Abreise bei der Botschaft von Mauritius in Paris zu erkundigen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich).

Naturbedingte Risiken
Von November bis April können Wirbelstürme auftreten.
  • Weltorganisation für Meteorologie (WMO)


  • Gesundheit

    Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen aber im Ausland (Europa/Südafrika) behandelt werden. Eigenes Verbandsmaterial kann sich als nützlich erweisen.

    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

    Besondere Hinweise
    Für die Einreise zwecks Eheschliessung mit einem/einer Staatsangehörigen von Mauritius muss vorgängig eine spezielle Bewilligung eingeholt werden. Auskunft erteilt die Botschaft von Mauritius in Paris.

    Nützliche Adressen

    Notruf Touristenpolizei: 8910
    Notruf Polizei: 999 oder 112

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.