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Reisehinweise Sudan
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Letzte Aktualisierung: 17.04.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Reisen in den Sudan sind mit Risiken verbunden. Die Lage ist im ganzen Land gespannt. In einigen Landesteilen finden bewaffnete Konflikte statt. In praktisch allen Landesteilen besteht die Gefahr von Landminen und Blindgängern.
Nach einem mehr als 21 Jahre dauernden Bürgerkrieg wurde das Land getrennt. Am 9. Juli 2011 ist im Süden ein neuer Staat entstanden. Wichtige Fragen bleiben aber noch ungeklärt, wie z.B. der genaue Grenzverlauf, die Zuteilung der Region Abyei zum Norden oder zum Süden, die Aufteilung der Erdöleinnahmen sowie Status und zukünftige Rechte der Südsudanesen, die zurzeit im Norden wohnen und umgekehrt.
Der Internationale Gerichtshof hat am 4. März 2009 einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Staatschef Omar al Baschir erlassen. Sollte dieser anlässlich einer Auslandreise verhaftet werden, muss mit Gewalttätigkeiten gegen westliche Ziele gerechnet werden. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihre Reiseagentur über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Informieren Sie die Schweizerische Botschaft in Khartum über Ihren Aufenthalt und teilen Sie ihr folgende Angaben mit: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Sudan und in der Schweiz.
kha.vertretung@eda.admin.ch
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Süden: Die Sicherheitslage in der Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan bleibt weiterhin instabil. Es kommt immer wieder zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Seit April 2012 haben sich die Kämpfe intensiviert, auch Bombardierungen finden statt. Betroffen sind vor allem die Provinzen Südkordofan und Blue Nile. In Abyei sind seit August 2011 UN-Friedenstruppen stationiert. Von Reisen in die Provinzen Südkordofan, Blue Nile und in die Region Abyei (Abyei Administrative Area) wird abgeraten. Meiden Sie auch das gesamte Grenzgebiet zwischen Sudan- und Südsudan grossräumig. In diesen Gebieten besteht auch Minengefahr.
Westen (Darfur): Die schwelenden Stammeskonflikte im Westen des Landes sind seit Ende 2003 zu schweren Kämpfen eskaliert. Die Sicherheitslage ist noch immer prekär, die Entführungsgefahr hoch. Wiederholt wurden Mitarbeiter von Hilfswerken entführt. Von Reisen nach Nord-, West- und Süd-Darfur sowie nach Nordkordofan wird deshalb abgeraten.
Osten (Gedaref, Kassala, Red Sea): Im Oktober 2006 schlossen die lokalen Rebellen und die Regierung ein Friedensabkommen. Es bestehen aber weiterhin Spannungen. Lassen Sie in dieser Region weiterhin Vorsicht walten. Ausserdem besteht die Gefahr von Landminen. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Grenzgebiete zu Ägypten und Libyen: In den Grenzgebieten zu Ägypten und Libyen sind Banditen und Schmuggler aktiv. Das Entführungsrisiko ist hoch. Von Touren ins Dreiländereck Ägypten-Libyen-Sudan, einschliesslich Gabal Uwainat, wird abgeraten. Meiden Sie das gesamte Grenzgebiet zu Ägypten und Libyen grossräumig.
Grenzgebiete zur Zentralafrikanischen Republik: Im Grenzgebiet zur RCA ist die Rebellengruppe Lord Resistance Army (LRA) aktiv. Von Reisen in diese Grenzgebiete wird abgeraten.
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Lassen Sie besonders auf Flughäfen, Busstationen und Märkten sowie nachts Vorsicht walten. Erkundigen Sie sich in den Städten bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, besonders ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten. Entführungen mit Lösegeldforderungen können im ganzen Land nicht ausgeschlossen werden.Auf dem Land sind die Strassen in der Regel schlecht unterhalten oder nicht existent. Viele Orte können nur auf ungeteerten Strassen (Pisten) erreicht werden, die - obwohl auf den Strassenkarten eingezeichnet - nicht immer eindeutig zu erkennen sind. Navigationsgerät und ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig. Unternehmen Sie deshalb Überlandfahrten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen.
Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.
Fotografieren ist nur mit einer Bewilligung erlaubt. Auch mit Fotografierbewilligung ist es verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Besitz und Konsum von Alkohol sowie homosexuelle oder aussereheliche Beziehungen sind strafbar. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnis- und Prügelstrafen geahndet. Im Wiederholungsfall kann die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind prekär. Die Gerichtsbarkeit hält sich an die Scharia (Islamisches Recht).
Sudan ist ein mehrheitlich muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.
Heftige Regenfälle zwischen Juni und September sowie sporadische Sandstürme im Mai und Juni können zu kurzfristigen Problemen und Behinderungen des (Flug-)Verkehrs führen.
Ausserhalb von Khartum und Port Sudan ist die medizinische Grundversorgung nicht gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten treten auch Tuberkulose auch die Leishmaniose (Haut- oder Schleimhautgeschwür oder Infektion wichtiger Organe) auf. Sie wird durch Sandfliegen, die v.a. nachtaktiv sind, übertragen (Mückenschutz!).
Ein grosser Teil des Landes darf nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Die sudanesische Botschaft in Genf erteilt nähere Auskunft.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


