Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

Reise Checkliste

Sie befinden sich hier:

Reisehinweise Brunei Darussalam

Letzte Aktualisierung: 20.12.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten
Gesundheit

Nützliche Adressen



Grundsätzliche Einschätzung
Die politische Lage im Sultanat Brunei kann als stabil bezeichnet werden.

Kriminalität
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur
Überhöhte Geschwindigkeit bildet ein erhebliches Unfallrisiko auf Bruneis Strassen.

Besondere rechtliche Bestimmungen
Verboten sind unter anderem der Verkauf von Alkohol, negative Äusserungen über die Königsfamilie und den Islam sowie aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe geahndet (zum Beispiel bei Besitz von mehr als 15g Heroin). Die Todesstrafe kann zum Beispiel auch bei Mord und Waffenbesitz verhängt werden.
Gewisse Vergehen werden mit Stockhieben bestraft. Die Haftbedingungen sind hart.

Kulturelle Besonderheiten
In Brunei ist der Islam Staatsreligion. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Verzichten Sie auf gelbe Kleidungsstücke, denn diese Farbe ist dem Sultan vorbehalten.

Gesundheit
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 993
Notruf Ambulanz: 991

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.