Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Konsularischer Schutz: Hilfe im Ausland

Schweizer und liechtensteinische Staatsangehörige, die im Ausland in eine Notlage geraten, können die schweizerischen Vertretungen um Rat und Hilfe bitten.

Der konsularische Schutz der Schweizer Vertretungen umfasst hauptsächlich Leistungen, die nicht durch eine Reiseversicherung erbracht werden können. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) empfiehlt nachdrücklich für Reisen ins Ausland eine Versicherung abzuschliessen, die zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Rettung, medizinischer Behandlung, Repatriierung und Rechtsschutz übernimmt.

Der konsularische Schutz beginnt dann, wenn die Mittel zur Selbsthilfe ausgeschöpft sind. In einem Notfall klärt die Vertretung zusammen mit der Hilfe suchenden Person die Möglichkeiten der Unterstützung ab. Die Vertretung ist auf die konstruktive Zusammenarbeit mit den Betroffenen angewiesen. Diese entscheiden und handeln letztlich unabhängig und in eigener Verantwortung.

Die Hilfe des EDA richtet sich nach den Bedürfnissen im Einzelfall, den örtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtslage. Sie umfasst zum Beispiel folgende Dienstleistungen:

Bundesamt für Justiz: rückzahlbarer Vorschuss

Das EDA kann nicht:

Rückerstattung der Auslagen und Gebühren

Für Dienstleistungen des konsularischen Schutzes muss die Auslandvertretung gemäss Gesetz grundsätzlich Rechnung stellen: