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Zivilstand - Geburt und Eheschliessungen
Geburt
Gratulation! Bitte stellen Sie der Botschaft eine Originalgeburtsurkunde (Shousshou Todoke no Juri Shoumeisho) Ihres Kindes zu und teilen Sie die lateinische Schreibweise des Vornamens mit. Die Urkunde wird danach übersetzt, beglaubigt und zur Eintragung ins Zivilstandsregister an Ihre Heimatgemeinde(n) weitergeleitet. Falls Sie im Besitz eines Familienbüchleins sind und wünschen, dass die Geburt darin eingetragen wird, wollen Sie dieses bitte der Geburtsurkunde beilegen. Geben Sie dem Kind mehrere Vornamen, so müssen diese auf der japanischen Geburtsurkunde erscheinen.
