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Reisehinweise Oman
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Letzte Aktualisierung: 08.12.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Demonstrationen können vorkommen. Vereinzelt sind sie von Ausschreitungen begleitet. Es ist zu bedenken, dass sich in Anbetracht der komplizierten Verhältnisse im Nahen Osten die Lage plötzlich ändern kann.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage im Land und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Süden des Landes: In der Region Dhofar sind im Grenzgebiet zu Jemen einige Minenfelder vorhanden. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.
Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, vereinzelt auch in den omanischen Gewässern. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Piraterie
Auf Überlandstrassen ist wegen streunendem Vieh (Kamele!) grösste Aufmerksamkeit geboten. Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.
Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.
Verboten sind unter anderem Alkohol am Steuer (0 Promille!), Alkoholkonsum und anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit sowie aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Für grosse Mengen oder Handel kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen können als relativ gut bezeichnet werden.
Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen Ausländer an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.
Oman ist ein muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an.
Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen Krankheiten tritt auch die Leishmaniose (Haut- oder Schleimhautgeschwür oder Infektion wichtiger Organe) auf. Sie wird durch Sandfliegen, die v.a. nachtaktiv sind, übertragen (Mückenschutz!).
Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).
Notruf-Nummer: 9999
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


