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Zivilstandswesen

In Thailand rechtsgültige Zivilstandsvorgänge (z.B. Heirat, Scheidung, Namensänderung, Geburt usw.) werden in der Schweiz anerkannt. Damit die erfolgten Änderungen in die betroffenen Register in der Schweiz eingetragen werden können, müssen die entsprechenden Originalurkunden der Schweizer Botschaft in Bangkok vorgelegt werden. Dabei ist unwesentlich, ob die betroffenen Schweizer bei dieser Vertretung angemeldet sind oder nicht.

Sie finden hier Themen zum Zivilstandswesen, die Sie anklicken können um ein entsprechendes Merkblatt zu öffnen und auszudrucken.

On-Line-Informationen zu weiteren Themen und Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) können jederzeit der Internetseite des Amtes für das Zivilstandswesen in Bern entnommen werden.