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Visas für Personen mit Wohnsitz in Thailand, Kambodscha, Laos oder Myanmar
Ab dem 1. März 2012 überträgt die Schweizer Botschaft die Aufgaben der Terminvereinbarung sowie Entgegennahme der Gesuche an die Firma TLScontact * (TELESMART International). Ab diesem Datum müssen alle Visaanträge bei der nachstehenden Stelle eingereicht werden:
TLScontact (12/1, 12th Floor, Sathorn City Tower, 175 South Sathorn Road, Khwaeng Thungmahamek, Khet Sathorn, Bangkok 10120).
Die Terminvereinbarung muss grundsätzlich bei der Firma TLScontact über Internet unter folgender Adresse abgewickelt werden:
TLScontact
Der telefonische Auskunftsdienst der TLScontact ist wie folgt erreichbar: Tel. 02 696 38 99, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (nur Anrufe aus Thailand sind zulässig). Ein automatisierter Auskunftsdienst in zahlreichen Sprachen wird ebenfalls 24/7 Stunden zur Verfügung stehen.
Personen, die ihr Gesuch nicht bei TLScontact einreichen möchten, dürfen weiterhin das Gesuch direkt bei der Botschaft abgeben. Allerdings muss vorgängig ein Besuchstermin mit der TLScontact vereinbart werden.
Wichtig: Gesuche ohne vorgängige Termine werden weder bei TLScontact noch bei der Botschaft entgegen genommen.
AntragstellerInnen, die in Laos, Kambodscha oder Myanmar wohnhaft sind, können ihre Visagesuche weiterhin bei ihren zuständigen Honorarkonsulaten einreichen. Die Botschaft behält sich indes weiterhin das Recht vor, persönliche Interviews bei der Botschaft Bangkok durchzuführen.
Ein Visumantrag kann frühestens 3 Monate vor der geplanten Reise beantragt werden. Die maximale Gültigkeit für ein Schengenvisum darf 3 Monate pro Semester nicht überschreiten (ab erster Einreise).
*Die Partnerschaft mit der Firma TLScontact bringt für den/die KundenInnen folgende Vorteile:
- Alle Informationen sind zentral gespeichert und permanent für die Kundschaft verfügbar.
- Eine personalisierte Vorsprache sowie eine erleichterte Abgabe der Kundengesuche
- Die Bearbeitungsphase kann durch Kunden mittels Internet verfolgt werden
Realzeitinformation an KundenInnnen für die Rückgabe des Passes (via SMS oder Email).
Die Assoziierungsabkommen der Schweiz an Schengen/Dublin sind am 12. Dezember 2008 in Kraft gesetzt worden. Ab diesem Datum
- werden Schengen-Visa für die Einreise in die Schweiz akzeptiert (alle Nationalitäten);
- sind visumpflichtige Ausländer mit dem heimatlichen Reisepass in Kombination mit dem Schweizer Ausländerausweis, Typ L, B oder C, zum visumsfreien Reiseverkehr im Schengen-Raum berechtigt,
- nimmt die Botschaft Anträge für Schengen-Visa entgegen (Bedingung: Die Schweiz ist Hauptreiseziel). Noch gültige Schweizer Visa können weiterhin verwendet werden, berechtigen aber nur zur Einreise in die Schweiz.
Verfahren und Kosten
Es wird empfohlen, frühzeitig einen Termin beim Call Center zu vereinbaren, da insbesondere in der Hochsaison von Februar bis Juni mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Damit eine Kontrolle gewährleistet ist, müssen die Antragsteller ihren Namen, Vornamen und ihr Geburtsdatum bekannt geben.
Die Botschaft erteilt keine Visa für minderjährige Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, da Thailand die Doppelbürgerschaft bei Minderjährigen akzeptiert.
Die Botschaft stellt keine Visa aus für Inhaber einer Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung für die Schweiz (Ausweis B oder C).
Die folgenden Erleichterungen sind vorgesehen:
Die Ehepartner von immatrikulierten Schweizer Bürgerinnen und -bürgern brauchen keinen Termin zu vereinbaren. Sie erhalten Informationen (nur diesbezüglich) unter der Telefonnummer 02 674 6900 oder per E-mail.
Wie kontaktiere ich die Visumsektion?
Für alle Fragen betreffend Visum, senden Sie uns bitte eine E-Mail
ban.visa@eda.admin.ch.
Thailändische StaatsbürgerInnen im Besitz eines gültigen Diplomatenpasses oder offiziellen Passes sind für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten von der Visumpflicht befreit.
Staatsangehörige von Laos, Kambodscha, Myanmar (alle Pässe) und Thailand (gewöhnliche Pässe) benötigen für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum.
Antragsformulare können bei dieser Vertretung bezogen oder mittels Download "Visumantragsformular" heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, um ein Visum zu erhalten, können den nebenstehenden Merkblättern entnommen werden.
Nebenstehend finden Sie einige Informationsblätter betreffend die häufigsten Visakategorien. Antragssteller mit Heiratsabsichten finden die nötigen Angaben unter Zivilstandswesen.
Für weitergehende Auskünfte können Sie per E-mail direkt die Schweizer Vertretung in Bangkok kontaktieren.
