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Reisehinweise Tadschikistan
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Letzte Aktualisierung: 29.03.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Von 1992 bis 1997 herrschte im Land ein Bürgerkrieg. Nach einem umfassenden Friedensabkommen hat sich die innenpolitische Lage grundsätzlich positiv entwickelt. Dennoch ist eine kurzfristige Verschärfung der Sicherheitslage weiterhin jederzeit möglich, nicht zuletzt durch die in Afghanistan herrschende Instabilität und die angespannte Wirtschaftslage.
In den letzten Jahren wurden in Duschanbe einzelne, kleinere Anschläge verübt. Am 3. September 2010 forderte ein Selbstmordattentat in Khujand Todesopfer und Verletzte. Weitere Anschläge sind möglich. Ziele könnten auch Orte und Einrichtungen sein, die von Ausländern frequentiert werden, wie z.B. Restaurants. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage und meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.
Informieren Sie die schweizerische Botschaft in Astana (Kasachstan) oder die schweizerischen Konsularagentur in Duschanbe über Ihren Aufenthalt und teilen Sie ihr folgende Angaben mit: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Tadschikistan und in der Schweiz.
ast.vertretung@eda.admin.ch
dushanbe@sdc.net
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Rasht Valley: Aufgrund der unübersichtlichen Sicherheitslage wird von Reisen in das Rasht Valley abgeraten.
Grenzgebiet zu Afghanistan: Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten. Informieren Sie sich bei Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan bei den lokalen Sicherheitsbehörden über die aktuelle Lage. Es kommt dort immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit Schmugglerbanden und vereinzelt zu Entführungen.
Minenfelder und Blindgänger: In den Distrikten Tavildara und Rasht sowie im Westen der Provinz Gorniy Badakshan gibt es stellenweise noch Minenfelder und Blindgänger aus dem Bürgerkrieg. Auch die Grenzgebiete zu Afghanistan, Kirgisistan und Usbekistan sind teilweise vermint.
Halten Sie sich in diesen Gebieten strikt an die Hauptstrassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Die Kriminalitätsrate bleibt auf verhältnismässig tiefem Niveau. Es werden vereinzelt Diebstähle und Gewaltdelikte gemeldet. Es kommt vor, dass Diebe sich als uniformierte Polizisten ausgeben. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Seien Sie grundsätzlich nur tagsüber unterwegs und lassen Sie sich wenn möglich von einem ortskundigen Führer begleiten.
- Korruption und organisiertes Verbrechen sind verbreitet. Geschäftsreisenden wird empfohlen, ihre Kontakte durch eine Firma oder eine lokale Agentur organisieren zu lassen und bei der Wahl neuer Geschäftspartner besondere Sorgfalt walten zu lassen.
Ausserhalb der Städte ist der Strassenzustand oft schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer und die zahlreichen unbeleuchteten Fahrzeuge bilden vor allem nach Einbruch der Dunkelheit ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.
Im Gebirge muss vor allem während der schweren Regenfälle im Frühjahr mit Verkehrsbehinderungen wegen Lawinen, Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden.
Während der Wintermonate muss mit Unterbrüchen der Wasser- und Energieversorgung gerechnet werden.
Es ist verboten, den Präsidenten sowie Behördemitglieder öffentlich zu verunglimpfen. Es ist ebenfalls verboten, militärischen Installationen, Flughäfen, Brücken, Bauten und Einrichtungen der Verwaltung und öffentlichen Gebäuden zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.
Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, etc.
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.
Das Land befindet sich in einem Erdbebengebiet.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die schweizerische Konsularagentur in Duschanbe.
Die medizinische Versorgung ist mangelhaft. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen ausserhalb Tadschikistans behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Polizeikontrollen sind häufig. Tragen Sie deshalb immer den Pass oder eine Fotokopie davon auf sich (inkl. Seite mit dem Visumeintrag), um sich ausweisen zu können.
Der Zugang zu gewissen Gebieten ist nur beschränkt und mit einer Sonderbewilligung des Aussenministeriums in Duschanbe (Protokolldienst) möglich. Auch Reisen in die Autonome Region Gorno-Badakhshan (GBAO) sowie in den Pamir benötigen eine Spezialbewilligung. Diese sollte möglichst gleichzeitig mit dem Visum beantragt werden. Nähere Auskunft erteilt die tadschikische Botschaft in Genf. Erkundigen Sie sich dort ebenfalls über die Vorschriften bezüglich Registrierung beim lokalen Meldeamt OVIR.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


