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Reisehinweise Armenien
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Letzte Aktualisierung: 14.04.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die labile politische Situation und die schwierige Wirtschaftslage können sporadisch zu sozialen Unruhen führen.
Die Opposition anerkennt das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen vom 19. Februar 2008 nicht. Nach tagelangen friedlichen Demonstrationen kam es am 1. März 2008 in Yerevan zu schweren Ausschreitungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und den Sicherheitskräften. Mehrere Personen kamen ums Leben oder wurden verletzt. Die politische Lage ist gespannt. Bei Demonstrationen können Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden.
Der Konflikt um Nagorno-Karabakh (mehrheitlich von ethnischen Armeniern bewohntes Gebiet innerhalb Aserbaidschans) bleibt ungelöst. Trotz eines seit 1994 geltenden Waffenstillstandes und trotz intensiver Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um eine friedliche Lösung des Konflikts, kommt es entlang der Grenze zu Aserbaidschan und der Waffenstillstandslinie sporadisch zu Zwischenfällen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiet zu Aserbaidschan /Nagorno-Karabakh und umliegende aserbaidschanische Gebiete, die von Armenien kontrolliert werden: Der Konflikt um Nagorno-Karabakh bleibt ungelöst. Die umstrittenen Gebiete sind teilweise stark vermint. Entlang der Waffenstillstandslinie und entlang der armenisch-aserbaidschanischen Grenze kommt es sporadisch zu Zwischenfällen. Die Grenzübergänge ins aserbaidschanische Kerngebiet sind geschlossen. Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.
Es wird abgeraten von Reisen nach Nagorno-Karabagh und in die umliegenden, ebenfalls von Armenien kontrollierten Gebiete, sowie allgemein ins armenisch-aserbaidschanische Grenzgebiet.
Grenzgebiete zur Türkei:. Die Grenzübergänge sind geschlossen. Die Grenzgebiete sind teilweise vermint. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Die Hauptstadt Eriwan kann als relativ sicher eingestuft werden, doch nimmt die Kleinkriminalität generell und besonders nachts zu. Auch in den Zügen, die zwischen Armenien und Georgien verkehren, ist es wiederholt zu Diebstählen und Überfällen gekommen. Ausländer scheinen vermehrt gezielt Opfer der Diebe zu werden. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, teure Kameras etc) auf sich.
- Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.
- Bedenken Sie, dass Hotelzimmer, Telefonverbindungen etc. überwacht werden können.
Im ganzen Land muss mit Polizei- und Armeekontrollen (Checkpoints) gerechnet werden. In abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Ausserhalb der Hauptstadt sind die Strassen, abgesehen von einigen Hauptverkehrsachsen, in schlechtem Zustand, so dass mit Vorteil Geländefahrzeuge verwendet werden. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer erhöht das Unfallrisiko zusätzlich. Nach Einbruch der Dunkelheit ist deshalb besondere Vorsicht geboten.
Alkohol am Steuer (0 Promille!) ist verboten. Es ist ebenfalls untersagt, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen und hohen Bussen geahndet. Die Haftbedingungen sind prekär: überbelegte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Einrichtungen und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr.
Armenien liegt in einer Erdbebenzone. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.
Die medizinische Grund- und Notfallversorgung ist nur in der Hauptstadt gewährleistet, entspricht aber nicht europäischem Standard. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten treten auch durch Zecken übertragene Krankheiten auf.
Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch das Visum / den Einreisestempel einschliesst).
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


