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Anmeldung bei dem Regionalen Konsularcenter in Wien - Slowenien
Die Anmeldung bei dem Regionalen Konsularcenter hat nichts mit der Anmeldung beim Meldeamt des Wohnsitzlandes zu tun, sondern erfolgt zusätzlich und separat.
Der Kontakt zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und dem Regionalen Konsularcenter in Wien kann für beide Teile sehr nützlich sein. Zudem sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger mit Wohnsitz im Ausland gehalten, sich anzumelden. Dies nur, wenn Sie vorhaben, für mehr als 12 Monate im Ausland zu bleiben. Die Anmeldung kann allerdings erst geschehen, wenn Sie sich bei der letzten Wohngemeinde in der Heimat abgemeldet haben.
Waren Sie vorher in einem anderen Land (nicht Schweiz) angemeldet? Dann teilen Sie lediglich der zuständigen Schweizerischen Vertretung, wo Sie noch angemeldet sind, Ihre neue Anschrift mit. Ihr "elektronisches Dossier" wird automatisch an die neue zuständige Vertretung weitergeleitet.
Und so geht's:
Wir benötigen folgende Unterlagen (bitte nur Originale einsenden!):
- Ein vollständig ausgefülltes Formular Anmeldung bei der Schweizer Vertretung.
- Ihren Schweizer Pass und - falls vorhanden - Ihre Identitätskarte sowie Pass/Identitätskarte Ihrer Familienmitglieder.
- Ihren Heimatschein (den Sie bei der Abmeldung in der Schweiz von der letzten Wohnsitzgemeinde erhalten haben),
- Sofern vorhanden: Familienausweis, Personenstandsausweis und Ihr Familienbüchlein.
Ihre Dokumente erhalten Sie umgehend zurück.
Wichtig: Von den Vorteilen einer Immatrikulation können Sie nur dann profitieren, wenn Sie dem Konsularcenter laufend folgende Änderungen mitteilen:
- Adressänderungen (siehe Onlineformular unter den Links)
- Zivilstandsänderungen (Heirat, Scheidung, Kindesgeburt, Tod usw.)
- Erwerb oder Verlust einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit
- Wegzug aus Slowenien
Damit wir Sie jederzeit über Aktuelles aus der Schweiz informieren können, bitten wir Sie, uns immer alle Adressänderungen (inkl. E-Mailadressen) schriftlich unter
vie.rkc@eda.admin.ch oder via unten stehendem Formular zu melden.
Online-Formular Adressänderungen
Die Schweizer Revue ist eine Zeitschrift für die immatrikulierten Auslandschweizer und wird viermal pro Jahr gratis vom Auslandschweizersekretariat herausgegeben. Der Zweck der “Schweizer Revue” ist es, die im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer über wesentliche Entwicklungen in unserem Land auf dem Laufenden zu halten, So weist sie verschiedene Rubriken zu den Themen Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft usw. auf. Sie enthält Erläuterungen über Gesetze, Rechte und Pflichten, welche die AuslandschweizerInnen direkt interessieren und betreffen. Häufig werden auch Fristen publiziert, die es einzuhalten gilt.
Ein Auslandschweizer wird nicht geltend machen können, von einem ihn betreffenden Erlass oder von einer Frist, die in der “Schweizer Revue” publiziert worden ist, nichts gewusst zu haben.
Wir empfehlen Ihnen wärmstens die Schweizer Revue regelmäßig und aufmerksam zu lesen.
Eine Organisation im Dienste der fünften Schweiz, die Sie nach Möglichkeit berät und informiert über Anliegen und Fragen, die Sie als Auslandschweizer möglicherweise haben und die beispielsweise auch Ferienlager anbietet.
Klubsekretariat
Frau Doris Poljsak-Kane
Zemono 9A
5271 Vipava
Tel: 00386 (5) 368 7014
Fax 00386 (5) 366 58 90
e-mail:
doris-poljsak@siol.ne
www.schweizerklub.si
Aufenthaltsgenehmigung in Slowenien
Bitte beachten Sie die Bestimmungen der slowenischen Behörde.
Schweizerbürger können sich in Slowenien ohne Aufenthaltserlaubnis niederlassen. Sie müssen sich allerdings bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten bei der zuständigen Behörde (Upravna enota) mit einem gültigen Schweizer Ausweis (Pass oder ID) anmelden. Bitte erkundigen Sie sich bei „Upravna Enota“ über die dafür notwendigen Dokumente. Untestehend hilfreiche Links zur Wohnsitznahme in Slowenien
Wegweiser durch die slowenischen Behörden, Ämter und Institutionen:
www.upravneenote.gov.si
Informationen der öffentlichen Verwaltung:
www.e-uprava.gov.si
Leben in Slowenien:
www.infotujci.si
Innenministerium:
www.mnz.gov.si
Der Schweizer Führerschein ist nach 6 Monaten ab Gründung des Hauptwohnsitzes in Slowenien umzuschreiben. Dafür sind verschiedene Unterlagen erforderlich: aktueller Führerschein, Passfoto, Bestätigung der Anmeldung des Wohnsitzes und Identitätsausweis. Die zuständige Behörde ist die „ Upravna Enota“ des Wohnsitzes. Für das Vorgehen konsultieren Sie bitte den untenstehenden Link „Umschreibung Führerschein“.
- Anmeldung bei einer Schweizerischen Vertretung (129 Kb, pdf) (129 Kb, pdf)
- Anmeldung bei einer Schweizerischen Vertretung (en) (122 Kb, pdf)
- Anmeldung bei einer Schweizerischen Vertretung (fr) (121 Kb, pdf)
- Anmeldung bei einer Schweizerischen Vertretung (it) (123 Kb, pdf)
- Merkblatt "Informationsquellen für Auslandschweizer/innen" (111 Kb, pdf)
- Merkblatt "Stimmrecht der Auslandschweizer/innen" (25 Kb, pdf)
- Formular "Anmeldung Stimmrecht" (25 Kb, pdf)
- Ratgeber für Auslandschweizer (26 Kb, pdf)
