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Reisehinweise Aserbaidschan

Letzte Aktualisierung: 22.05.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Situation ist im Allgemeinen ruhig. Protestaktionen in Baku verliefen bisher grösstenteils friedlich. Meiden Sie trotzdem Demonstrationen und Massenansammlungen jeder Art.

Die politische Situation des Landes ist in den letzten beiden Jahrzehnten vom Konflikt um Nagorno-Karabach geprägt worden. Trotz eines seit 1994 geltenden Waffenstillstandes und trotz intensiver Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um eine friedliche Lösung des Konflikts besteht dieser nach wie vor. Es kommt entlang der Waffenstillstandslinie und entlang der Grenze zu Armenien sporadisch zu Zwischenfällen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken

Nagorno-Karabach und die umliegenden, ebenfalls von Armenien besetzten Gebiete im Südwesten Aserbaidschans sowie generell Grenzgebiete zu Armenien: Der Konflikt um Nagorno-Karabach ist noch immer ungelöst. Die umstrittenen Gebiete sind teilweise stark vermint. Die Grenzübergänge sind geschlossen. Die Schweiz hat folglich unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise. Von Reisen nach Nagorno-Karabach sowie in die umliegenden, von Armenien besetzten Gebiete und allgemein ins armenisch-aserbaidschanische Grenzgebiet wird abgeraten.

Nachitschevan:
Nachitschevan kann von Baku aus per Flugzeug erreicht werden. Es gibt keinen direkten Landweg, um in diese Exklave zu gelangen.

Grenzzone zu Iran: Wegen politischer Spannungen wird von Reisen in diesen Landesteil abgeraten.

Grenzzone zur Russischen Föderation: In Anbetracht der Entführungsgefahr wird von Reisen in die Grenzgebiete zu Russland (Dagestan) abgeraten. Die Grenze zwischen Aserbaidschan und der Russischen Föderation ist zudem zurzeit für Ausländer  (mit Ausnahme von Staatsangehörigen der GUS-Länder) geschlossen.

Ein- und Ausreisen nach und von Aserbaidschan auf dem Landweg sind somit faktisch nur über Georgien möglich



Kriminalität
Die Hauptstadt Baku kann als relativ sicher eingestuft werden, doch nimmt die Kriminalität (Diebstähle, Überfälle) generell zu. Ausländer scheinen vermehrt gezielt Opfer der Diebe zu werden. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, teure Kameras etc) auf sich.
  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.
Verkehr und Infrastruktur

Im ganzen Land muss mit Polizei- und Armeekontrollen (Checkpoints) gerechnet werden. In abgelegenenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Ausserhalb der Hauptstadt sind die Strassen in schlechtem Zustand, so dass mit Vorteil Geländefahrzeuge verwendet werden. Das unvorhersehbare und waghalsige Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer erhöht das Unfallrisiko erheblich. Nach Einbruch der Dunkelheit ist vermehrte Vorsicht geboten.

Im Schiffsverkehr auf dem kaspischen Meer zwischen Aserbaidschan und seinen Nachbarländern kommt es häufig zu Verspätungen und Annullierungen. Planen Sie deshalb genügend Zeit und finanzielle Mittel für alternative Reiserouten ein.



Besondere rechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). Es ist ebenfalls untersagt, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Die Haftbedingungen sind prekär: überbelegte Zellen, mangelhafte hygienische Einrichtungen und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr etc.

Kulturelle Besonderheiten
Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum schiitischen Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen.

Naturbedingte Risiken

Aserbaidschan liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Baku.

Gesundheit

Die medizinische Versorgung ist in Aserbaidschan prekär und insbesondere ausserhalb der Hauptstadt nicht gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten treten auch durch Zecken übertragene Krankheiten auf.

Besondere Hinweise

Erkundigen Sie sich bei der Botschaft von Aserbaidschan in Bern über die zum Zeitpunkt Ihrer Reise gültigen Einreisebestimmungen.



Nützliche Adressen
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.