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Reisehinweise Bosnien und Herzegowina
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Letzte Aktualisierung: 25.02.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Bosnien und Herzegowina hat seit Kriegsende im Jahr 1995 grosse Fortschritte im Wiederaufbau und in der Normalisierung gemacht. Politische, religiöse und ethnisch motivierte Spannungen kommen gelegentlich vor, auch Demonstrationen mit Ausschreitungen sind möglich. Verzichten Sie auf politische Meinungsäusserungen und meiden Sie Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie bei grösseren Fussballspielen im Umfeld der Stadien Vorsicht walten, denn Ausschreitungen können vorkommen.
Die grösste Gefahr in Bosnien und Herzegowina bilden die unzähligen Minen und Blindgänger. 5% des Landes gelten noch immer als vermint. Halten Sie sich strikt an die asphaltierten Strassen und betreten Sie keinesfalls ungemähte Wiesen, brachliegende Felder oder Hausruinen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung über das Vorhandensein von Minenfeldern. Wanderungen sollten Sie ausschliesslich mit lokalen Führern unternehmen.
Wegen der schwierigen Wirtschaftslage kommt Kleinkriminalität vor (Autodiebstähle und Einbrüche). Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen.
Bosnien und Herzegowina verfügt nur über wenige Kilometer Autobahn. Die Strassen sind in teilweise in schlechtem Zustand, es fehlen Markierungen. Das unvorhersehbare und aggressive Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bildet ein zusätzliches Risiko und erfordert grösste Vorsicht im Strassenverkehr.Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Die Haftbedingungen sind wesentlich härter als in der Schweiz.
Die Landbevölkerung ist generell konservativer als die Stadtbevölkerung; es ist wichtig, Verhalten und Kleidung den jeweiligen lokalen Gepflogenheiten anzupassen.
Eine breite medizinische Versorgung ist nur in den Krankenhäusern der grossen Städte gewährleistet. Für die Behandlung von ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


