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Pass und Identitätskarte

Wichtige Information zum neuen biometrischen Reisepass (Modell 10)
Falls Sie ausschliesslich eine Identitätskarte beantragen:
Reisen in und durch die USA
Wichtige Information zum neuen biometrischen Reisepass (Modell 10)


Bitte beachten Sie, dass die bisherigen Pässe, der maschinenlesbare Pass 03 und der biometrische Pass 06, bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig bleiben.

Die Ausstellung des neuen Passes 10 erfolgt in zwei Schritten: Passantrag und Erfassung der biometrischen Daten.

1. Passantrag

(Bei der Beantragung des neuen Passes 10 haben Sie die Möglichkeit, gleichzeitig kostengünstig eine Identitätskarte zu beantragen)

Den Antrag für Ihren "Pass 10" müssen Sie bei derjenigen Schweizerischen Vertretung stellen, bei welcher Sie immatrikuliert sind. Sie können Ihr neues Ausweisdokument bequem über das Internet beantragen. Die Adresse lautet: http://www.schweizerpass.ch/ www.schweizerpass.ch 

Wenn Sie keinen Internetanschluss haben, können Sie den neuen Pass telefonisch beantragen.

2. Erfassung der biometrischen Daten

Für die Erfassung der biometrischen Daten muss die antragsstellende Person nach vorhergehender Terminabsprache zwingend bei einem Erfassungszentrum persönlich vorsprechen.

Zuständiges Erfassungszentrum für die biometrischen Daten ist im Normalfall die Schweizerische Vertretung, bei welcher Sie immatrikuliert sind. Um die Kundenfreundlichkeit zu erhöhen, bieten wir Ihnen jedoch die Möglichkeit an, die Datenerfassung in einer anderen Schweizerischen Vertretung im Ausland oder in einem kantonalen Passbüro in der Schweiz vornehmen zu lassen. Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an die Schweizerische Vertretung, bei welcher Sie gemeldet sind.

Folgende biometrische Daten werden erfasst: ein Gesichtsbild, zwei Fingerabdrücke sowie die Unterschrift. Diese Daten werden auf einem im Pass integrierten Mikrochip registriert.

Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigte Person, resp. den Vormund zu begleiten, diese müssen dem Passantrag mit ihrer Unterschrift zustimmen. Geschieden oder nicht verheiratete Eltern haben einen Sorgerechtsnachweis mitzubringen, wobei bei einem gemeinsamen elterlichen Sorgerecht die Zustimmung zum Passantrag von beiden Eltern erforderlich ist.

Bitte beachten Sie, dass die in den biometrischen Reisepass eingetragenen persönlichen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Heimatort aus dem schweizerischen Familienregister übernommen werden. Sollten Ihre Daten im Register nicht aktuell sein, so kann der Nachtrag in der Schweiz einige Monate dauern.

Zusätzliche Informationen zum neuen biometrischen Pass 10 finden Sie auch beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD unter: 
http://www.schweizerpass.ch/ www.schweizerpass.ch

Falls Sie ausschliesslich eine Identitätskarte beantragen:


Gleiches Verfahren wie beim biometrischen Pass. Die ausnahmsweise Datenerfassung in der Schweiz ist nur in folgenden Kantonen möglich: BE, BS, FR, GE, JU, LU, NW, TI, UR, ZG.

Internetseite:
http://www.schweizerpass.ch/ www.schweizerpass.ch

Reisen in und durch die USA


Der biometrischen Pass (Model 10) erlaubt die visumsfreie Einreise in und durch die USA.

Der Pass (Modell 03) ausgestellt vor dem 26. Oktober 2006 und der biometrische Pass (Modell 06) erlauben die visumsfreie Einreise in und durch die USA.

Verbindliche Auskunft betreffend den Einreisebestimmungen in die USA, können letztlich nur die us-amerikanischen Behörden erteilen. Diesbezügliche Fragen sind an die US-Botschaft in Bern oder Berlin zu richten.

Links: 
http://bern.usembassy.gov/ bern.usembassy.gov   
http://germany.usembassy.gov/ germany.usembassy.gov