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Rechtsfragen

Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland werden oft mit rechtlichen Fragen konfrontiert, die das Gastland sowie die Heimat betreffen. Wir haben für Sie eine Auswahl von Informationen zu häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die Schweizerischen Vertretungen (Generalkonsulate und Botschaft) in Deutschland keine individuelle Rechtsberatung vornehmen dürfen. Wenden Sie sich dafür an einen Anwalt oder an die zuständigen Stellen.

Sie haben die Möglichkeit, auf der Internetseite der schweizerischen Bundesverwaltung die Schweizer Gesetzestexte zu finden.
Auszüge aus dem schweizerischen Strafregister
Das Formular und die Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Umtausch von Führerscheinen und Fahrzeugausweisen
Der aktive Verkehrsteilnehmer muss innerhalb von sechs Monaten nach Wohnsitznahme in der BRD bei der zuständigen Führerscheinstelle den schweizerischen Führerschein oder Fahrzeugschein in einen deutschen umschreiben lassen. Dazu ist keine Beglaubigung der Schweizer Dokumente notwendig. Für weitere Details und verbindliche Auskünfte sind die deutschen Behörden zuständig.