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Reisehinweise Dänemark
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gültig am:
Publiziert am: 14.08.2012 |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie unbedingt auch die nebenstehenden Rubriken; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die politische Lage ist stabil.
Die dänischen Behörden publizieren ihre Einschätzung des Risikos von Terroranschlägen unter:
Danish Security and Intelligence Service
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, vor allem bei Touristenattraktionen.
Das Strassennetz ist gut ausgebaut.
Dänische Botschaft in Bern: die wichtigsten Verkehrsregeln
Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz.
Grönland: Ausserhalb der grösseren Ortschaften ist die Infrastruktur sehr beschränkt, selbst für Such- und Rettungsaktionen. Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet, ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen jedoch in Dänemark behandelt werden. Es besteht kein Mobiltelefonnetz. Diese Tatschen und die extremen Witterungsbedingungen erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung (z.B. Navigationsgerät und Satellitentelefon). Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung und lassen Sie sich bei Touren von einem lokalen Führer begleiten.
Autonomous Government of Greenland
Weather Forecast
Für Fahrzeuglenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.
Die „Freistadt Christiania“ in Kopenhagen hat einen besonderen Status. Diebstähle werden dort in der Regel von der Polizei nicht verfolgt. Die Bewohner von Christiana sind gegen das Fotografieren auf ihrem Gebiet.
Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei Arzt- und Krankenhausbehandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Merkblatt Gemeinsame Einrichtung KVG
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können. Wenn Sie eine Fotokopie vorzeigen, kann die Polizei Sie zum Hotel begleiten, um das Original einzusehen.
Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Dänische Botschaft in der Schweiz: Dänemark von A – Z
Tax Customs and Duties: Visiting Denmark
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland (regionales Konsularcenter Stockholm)
Helpline EDA
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


