Politik in der Schweiz
• Bund
• Kantone
• Gemeinden
Der Bund ist die schweizerische Bezeichnung für den Staat (der andere häufig gebrauchte Ausdruck dafür ist Eidgenossenschaft). Der Bund ist überall dort zuständig, wo ihn die Bundesverfassung dazu ermächtigt, zum Beispiel in der Aussen- und Sicherheitspolitik, beim Zoll- und Geldwesen, in der landesweit gültigen Rechtsetzung und in der Verteidigung. Aufgaben, die nicht ausdrücklich Bundessache sind, fallen in die Zuständigkeit der nächst unteren Ebene, diejenige der Kantone.
Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, häufig auch Stände genannt. Sie sind die ursprünglichen Staaten, die sich 1848 zum Bund zusammengeschlossen und ihm einen Teil ihrer Souveränität abgetreten haben. Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung und eigene Gerichte. Die direktdemokratische Form der Landsgemeinde existiert nur noch in Appenzell Innerrhoden und in Glarus. In allen andern Kantonen entscheidet das Volk ausschliesslich an der Urne.
Alle Kantone sind in politische Gemeinden gegliedert. Zurzeit sind es über 2'700. Ihre Zahl nimmt wegen Gemeindezusammenlegungen stetig ab. Rund 20% der Gemeinden haben ein eigenes Parlament. 80% kennen hingegen noch die direktdemokratische Entscheidung in der Gemeindeversammlung. Den Umfang der Gemeindeautonomie bestimmen die einzelnen Kantone. Er ist deshalb recht unterschiedlich.
In kaum einem anderen Staat gibt es so weitgehende Mitbestimmungsrechte des Volkes wie in der Schweiz. Die lange demokratische Tradition, aber auch die vergleichsweise geringe Grösse und Bevölkerungszahl sowie die hohe Alphabetisierungsrate und ein vielfältiges Medienangebot sind ausschlaggebend für das Funktionieren dieser besonderen Staatsform.
Bei den Parlamentswahlen haben alle mündigen Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren das aktive und passive Wahlrecht; das heisst, sie dürfen sowohl wählen als auch sich selbst zur Wahl stellen. Die Ständeratswahlen sind nicht auf Bundesebene geregelt; für sie gelten kantonale Vorschriften. Wer wählen darf, ist auch stimmberechtigt.
Bürgerinnen und Bürger können einen Volksentscheid über eine von ihnen gewünschte Änderung der Verfassung verlangen. Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es innert einer Sammelfrist von 18 Monaten die Unterschriften von 100'000 Stimmberechtigten. Die Behörden reagieren auf eine eingereichte Initiative manchmal mit einem (meist nicht so weit gehenden) Gegenvorschlag, in der Hoffnung, dieser werde von Volk und Ständen eher angenommen. Volksinitiativen gehen nicht vom Parlament oder von der Regierung aus, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern. Sie gelten als Antriebselement der direkten Demokratie.
Das Volk hat das Recht, über Parlamentsentscheide im Nachhinein zu befinden. Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse sowie unbefristete Staatsverträge unterliegen dem fakultativen Referendum. Das heisst, es kommt zu einer Volksabstimmung, falls dies 50'000 Bürgerinnen und Bürger verlangen. Die Unterschriften müssen innert 100 Tagen nach der Publikation eines Erlasses vorliegen. Das vetoähnliche Referendumsrecht wirkt für den politischen Prozess insgesamt verzögernd und bewahrend, indem es vom Parlament oder von der Regierung ausgehende Veränderungen abblockt oder ihre Wirkung hinausschiebt.
Das Schweizer Volk ist laut Bundesverfassung der Souverän des Landes, also die oberste politische Instanz. Es umfasst alle erwachsenen Frauen und Männer mit Schweizer Bürgerrecht. Das sind knapp 4,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger oder rund 64% der Wohnbevölkerung. Unter 18Jährige sowie ausländische Staatsangehörige haben auf Bundesebene keine politischen Rechte.
Das Schweizer Parlament besteht aus 2 Kammern, die zusammen Vereinigte Bundesversammlung heissen und die gesetzgebende Gewalt im Staat bilden. Der Nationalrat repräsentiert mit seinen 200 Mitgliedern die Gesamtbevölkerung des Landes. Die einzelnen Kantone sind in ihm proportional zur Zahl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner vertreten. Der Ständerat vertritt die 26 Kantone. 20 davon sind durch je zwei Mitglieder repräsentiert, die 6 Halbkantone entsenden je eine Vertretung in den insgesamt 46köpfigen Rat. Beide Räte wählt das Volk direkt: den Nationalrat (grosse Kammer) nach gemeinsamen eidgenössischen Regeln, den Ständerat (die kleine Kammer) gemäss kantonal unterschiedlichen Bestimmungen. Wahlkreise sind in beiden Fällen die Kantone.
Die Regierung der Schweiz besteht aus den 7 Mitgliedern des Bundesrats sowie der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler, die von der Vereinigten Bundesversammlung für eine 4jährige Amtsdauer gewählt sind. Der Bundespräsident ist nur für 1 Jahr gewählt und gilt in dieser Zeit als Primus inter pares, das heisst Erster unter Gleichgestellten. Er leitet die Bundesratssitzungen und übernimmt besondere Repräsentationspflichten.
Die oberste Rechtsprechung in der Schweiz erfolgt durch das Bundesgericht in Lausanne, das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern sowie seit 2004 durch das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
