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Brauchen Sie einen neuen Reiseausweis?

Das Schweizer Volk hat am 17. Mai 2009 der flächendeckenden Einführung des biometrischen Passes (Pass 10) zugestimmt. Der Bundesrat hat beschlossen, diesen neuen Reiseausweis ab dem 1. März 2010 auszustellen.

Die Schweizer Auslandvertretungen sind mit den erforderlichen Geräten ausgerüstet worden, die zur Erfassung der folgenden biometrischen Daten dienen: Einem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken sowie der Unterschrift. Diese Daten werden auf einem im Pass integrierten Mikrochip registriert. Der maschinenlesbare Pass 03 und der biometrische Pass 06 bleiben bis am Ende ihrer Laufzeit gültig.

1. Bearbeitung der Anträge für die neuen Pässe und/oder Identitätskarten

Die Ausstellung des neuen Passes 10 und der Identitätskarte (letztere weiterhin ohne Mikrochip) erfolgt in zwei Schritten: Passantrag und Erfassung der biometrischen Daten.

2. Passantrag

Der Antrag für Ihren Pass 10 und/oder Identitätskarte muss bei derjenigen Schweizer Vertretung gestellt werden, bei welcher Sie immatrikuliert sind. Das neue Ausweisdokument kann bequem über das Internet beantragt werden. Die Adresse lautet:

http://www.schweizerpass.ch/ www.schweizerpass.ch  
gehen Sie zum Teil « Sie wollen einen Pass 10 bestellen »
danach benützen Sie den link « Füllen Sie dieses Antragsformular Pass 10 und/oder Identitätskarte aus ».

Wenn Sie über keinen Internetanschluss verfügen, können Sie den neuen Pass während einer persönlichen Vorsprache, schriftlich, telefonisch unter der Nummer 0030-210-72 30 364/5/6, oder per Fax unter der Nummer 0030-210-72 49 209 beantragen.
Bei der Beantragung des neuen Passes 10 haben Sie wie beim alten Pass die Möglichkeit, gleichzeitig kostengünstig eine neue Identitätskarte zu beantragen.

3. Erfassung der biometrischen Daten

Für die Erfassung der biometrischen Daten muss die antragstellende Person zwingend persönlich vorsprechen, wobei dafür aus organisatorischen Gründen ein Termin vereinbart werden muss. Nachdem Ihr Passantrag bearbeitet und zur Erfassung der biometrischen Daten freigegeben wurde, können Sie diesen Termin über das Internet mittels einem per Mail zugestellten Link reservieren. Natürlich ist eine telefonische Vereinbarung ebenfalls möglich. Wenn Sie Ihre Daten durch eine andere als der für Sie zuständigen Vertretung, oder ausnahmsweise durch ein kantonales Passbüro in der Schweiz erfassen lassen möchten, sollten Sie dies Ihrer zuständigen Vertretung anlässlich der Terminreservation mitteilen.

Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigten Personen (Vater und Mutter *) resp. den Vormund zu begleiten, diese müssen dem Passantrag mit ihrer Unterschrift zustimmen. Geschiedene oder nicht verheiratete Eltern haben einen Sorgerechtsnachweis mitzubringen, wobei bei einem gemeinsamen elterlichen Sorgerecht die Zustimmung zum Passantrag von beiden Eltern erforderlich ist.

* Wenn nur ein Elternteil das Kind begleitet, ist die schriftliche Zustimmung des abwesenden Elternteils (Vater oder Mutter) erforderlich. Der Zustimmung ist eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte beizufügen.

Zusätzliche Informationen zum neuen biometrischen Pass 10 befinden sich auf der Website des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD unter:
http://www.schweizerpass.ch/ www.schweizerpass.ch  

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.