Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

Reise Checkliste

Sie befinden sich hier:

Reisehinweise Ungarn

Letzte Aktualisierung: 27.09.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Gesundheit
Besondere Hinweise

Nützliche Adressen



Grundsätzliche Einschätzung
Ungarn ist ein stabiles Land. Bei politischen Demonstrationen kann es jedoch vereinzelt zu Ausschreitungen kommen. Meiden Sie daher Kundgebungen jeder Art.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und in der Nähe von Sehenswürdigkeiten relativ hoch. Es kommt vereinzelt vor, dass Diebe sich als Polizisten ausgeben. Autos werden oft entwendet, vor allem deutsche Marken. Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Benutzen Sie bewachte Parkplätze, und sichern Sie das Auto möglichst mit einer Wegfahrsperre oder einem Alarmsystem.
  • Um Autos zu stehlen, werden vor allem nachts Pannen oder Hilfsbereitschaft vorgetäuscht (z.B. Anzeige eines Schadens am Fahrzeug). Steigen Sie in einem solchen Fall nicht aus, sondern fahren Sie weiter.
  • Geben Sie Ihre Autoschlüssel nicht an Personal von Hotels oder Restaurants ab. Es kommt vor, dass von Schlüsseln Kopien hergestellt werden.
  • Seien Sie bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Nachtklubs und generell bei Einladungen zu einem Drink von Unbekannten vorsichtig. Es sind zahlreiche Fälle von Touristen bekannt, die auf diese Weise ausgeraubt oder betrogen worden sind.
  • Wechseln Sie Geld ausschliesslich bei offiziellen Stellen wie Banken und Wechselstuben.
  • Benützen Sie Bancomaten möglichst innerhalb der Räumlichkeiten von Banken während der Öffnungszeiten.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarten mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor (vor allem in Restaurants).


Verkehr und Infrastruktur

Die Nebenstrassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer erfordert besondere Vorsicht. Ordnungsbussen müssen vor Verlassen des Landes mittels Postüberweisung bezahlt werden; die Quittung muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgewiesen werden können. Wer seine Bussen nicht regelt, muss mit Schwierigkeiten bei der Ausreise und/oder einer Einreiseverweigerung rechnen.



Besondere rechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Gesundheit
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Unter anderem treten Hepatitis A und B und durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung auf.

Besondere Hinweise
Tragen Sie stets Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte (Original) auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

  • Ungarische Polizei
  • Notruf Polizei: 107
    Notruf Sanität: 104
    Notruf allgemein: 112
    Notruf-Nummer für Touristen: 438 80 80

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.