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Zivilstand für in Kosovo lebende SchweizerInnen
Geburten und Todesfälle werden den Schweizer Behörden nicht automatisch durch die ausländischen Behörden gemeldet. Es ist deshalb unerlässlich, dass Sie als Auslandschweizer dafür besorgt sind, die Zivilstandsurkunden (Geburt, Todesfälle, Heiraten, Scheidungen usw.) dieser Vertretung zukommen zu lassen. Wir überprüfen die Dokumente und leiten diese an die Heimatgemeinde in der Schweiz zur Eintragung weiter. In der Regel ist diese Dienstleistung gratis. Pässe und Identitätskarten können erst ausgestellt werden, wenn die Eintragungen in der Schweiz erfolgt sind.
Falls Sie nicht bei dieser Vertretung angemeldet sind ist vorab ein Termin zur Abgabe der Urkunden zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt durch persönliche Vorsprache mit Ihrem Reisepass oder kosovarische Identitätskarte von Montag bis Freitag von 13.30-16.30.
Bei all diesen Dokumenten muss es sich um Originale handeln. Diese dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Eltern miteinander verheiratet
- Geburtsurkunde (Certificatë lindjeje)
Eltern nicht miteinander verheiratet
Urkunden Kind
- Geburtsurkunde (Certificatë lindjeje)
- Beglaubigte Kopie des Geburtsregisters (2-seitig) und Vaterschaftsanerkennung (Prozess-verbal) übersetzt in eine schweizerische Landessprache
Urkunden nicht schweizerischen Elternteils - Geburtsurkunde (Certificatë lindjeje)
- Wohnsitzbescheinigung (Certificatë vendbanimi)
- Zivilstandsurkunde (Certificatë e gjendjes civile)
Ledig: Original-Zivilstandsnachweis-Dokument
Geschieden: Scheidungsurteil, übersetzt in eine schweizerische Landessprache, Zivilstandsurkunde mit Erwähnung der Scheidung,
Verwitwet: Todesurkunde (Certificatë vdekjeje) des vorherigen Ehegatten - Passkopie
- Informationen zur Heirat in der Schweiz (30 Kb, pdf)
- Informationen zur Heirat in der Schweiz (al) (27 Kb, pdf)
- Bestellung eines Ehefähigkeitszeugnis (34 Kb, pdf)
- Bestellung eines Ehefähigkeitszeugnis (al) (34 Kb, pdf)
Besitzen Sie die Schweizerische Staatsbürgerschaft und sind bei dieser Botschaft immatrikuliert, bitten wir Sie folgende Dokumente zu bringen:
- Eheurkunde (Certificatë martese)
Vom nicht schweizerischen Ehegatten sind folgende Urkunden einzureichen:
- Geburtsurkunde (Certificatë lindjeje)
- Wohnsitzbescheinigung (Certificatë vendbanimi)
- Zivilstandsurkunde zum Zeitpunkt vor der Eheschliessung
Ledig: Kopie des Originaldokuments, beglaubigt durch das „Departement of Registration and Civil Status“ (inklusive Apostillenstempel)
Geschieden: Scheidungsurteil, übersetzt in eine schweizerische Landessprache, Zivilstandsurkunde mit Erwähnung der Scheidung,
Verwitwet: Todesurkunde des vorherigen Ehegatten - Passkopie des nicht schweizerischen Ehegatten
- Zusätzliche Informationen betreffend Familiennachzug
Sie sind verheiratet und Sie wünschen, dass Ihr Partner in die Schweiz nachzieht um mit Ihnen zu leben
- Scheidungsurteil, übersetzt in eine schweizerische Landessprache
- Zivilstandsurkunde mit Erwähnung der Scheidung unter „Further remarks and notes“
- Sterbeurkunde (Certificatë e vdekjes)
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