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Regionales Konsularcenter Westbalkan
Schweizerische Botschaft in Pristina 
Adrian Krasniqi 11
p.o. Box 161
10010 Pristina
Kosovo

E-mail:  westbalkan@eda.admin.ch

Tel.: + 381 (0)38 248 090 (14:00 - 16:00)

Sie befinden sich hier:

Zivilstand für in Kosovo lebende SchweizerInnen

Was ist bei Geburten und Todesfällen zu beachten?
Geburt
Heirat in der Schweiz
Heirat im Kosovo
Heirat Meldung einer ausländischen Eheschliessung an die schweizerischen Behörden
Scheidung
Tod
Was ist bei Geburten und Todesfällen zu beachten?

Geburten und Todesfälle werden den Schweizer Behörden nicht automatisch durch die ausländischen Behörden gemeldet. Es ist deshalb unerlässlich, dass Sie als Auslandschweizer dafür besorgt sind, die Zivilstandsurkunden (Geburt, Todesfälle, Heiraten, Scheidungen usw.) dieser Vertretung zukommen zu lassen. Wir überprüfen die Dokumente und leiten diese an die Heimatgemeinde in der Schweiz zur Eintragung weiter. In der Regel ist diese Dienstleistung gratis. Pässe und Identitätskarten können erst ausgestellt werden, wenn die Eintragungen in der Schweiz erfolgt sind.

Falls Sie nicht bei dieser Vertretung angemeldet sind ist vorab ein Termin zur Abgabe der Urkunden zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt durch persönliche Vorsprache mit Ihrem Reisepass oder kosovarische Identitätskarte von Montag bis Freitag von 13.30-16.30.

Bei all diesen Dokumenten muss es sich um Originale handeln. Diese dürfen nicht älter als 6 Monate sein.


Geburt

Eltern miteinander verheiratet 

  • Geburtsurkunde (Certificatë lindjeje)

Eltern nicht miteinander verheiratet
Urkunden Kind

  • Geburtsurkunde (Certificatë lindjeje)
  • Beglaubigte Kopie des Geburtsregisters (2-seitig) und Vaterschaftsanerkennung (Prozess-verbal) übersetzt in eine schweizerische Landessprache
    Urkunden nicht schweizerischen Elternteils
  • Geburtsurkunde (Certificatë lindjeje)
  • Wohnsitzbescheinigung (Certificatë vendbanimi)
  • Zivilstandsurkunde (Certificatë e gjendjes civile)
    Ledig: Original-Zivilstandsnachweis-Dokument
    Geschieden: Scheidungsurteil, übersetzt in eine schweizerische Landessprache, Zivilstandsurkunde mit Erwähnung der Scheidung,
    Verwitwet: Todesurkunde (Certificatë vdekjeje) des vorherigen Ehegatten
  • Passkopie

Heirat in der Schweiz
Sie sind ledig oder geschieden und Sie wünschen eine Ehe in der Schweiz einzugehen
Heirat im Kosovo
Sie sind ledig oder geschieden und Sie wünschen eine Ehe im Kosovo mit einem/er Schweizerbürger/in eizugehen. Um die Ehe eingehen zu können müssen die Verlobten, gemäss kosovarischen Familiengesetz, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Sind diese nicht vorhanden, ist der Zivilstandbeamte nicht befugt die Ehe zu schliessen.
Heirat Meldung einer ausländischen Eheschliessung an die schweizerischen Behörden

Besitzen Sie die Schweizerische Staatsbürgerschaft und sind bei dieser Botschaft immatrikuliert, bitten wir Sie folgende Dokumente zu bringen:

 

  • Eheurkunde (Certificatë martese)

Vom nicht schweizerischen Ehegatten sind folgende Urkunden einzureichen:

  • Geburtsurkunde (Certificatë lindjeje)
  • Wohnsitzbescheinigung (Certificatë vendbanimi)
  • Zivilstandsurkunde zum Zeitpunkt vor der Eheschliessung
    Ledig: Kopie des Originaldokuments, beglaubigt durch das „Departement of Registration and Civil Status“ (inklusive Apostillenstempel)
    Geschieden: Scheidungsurteil, übersetzt in eine schweizerische Landessprache, Zivilstandsurkunde mit Erwähnung der Scheidung,
    Verwitwet: Todesurkunde des vorherigen Ehegatten
  • Passkopie des nicht schweizerischen Ehegatten

Scheidung
  • Scheidungsurteil, übersetzt in eine schweizerische Landessprache
  • Zivilstandsurkunde mit Erwähnung der Scheidung unter „Further remarks and notes“

Tod
  • Sterbeurkunde (Certificatë e vdekjes)

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