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Reisehinweise Mazedonien

Letzte Aktualisierung: 06.01.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Naturbedingte Risiken

Gesundheit
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Obwohl die politische Lage stabil ist, bleiben ethnische Spannungen bestehen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, da diese ausarten können.



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordwesten des Landes: In den abgelegenen Gebieten sind 2010 bewaffnete Zwischenfälle vorgekommen. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Lassen Sie sich von einer ortkundigen Person begleiten, wenn Sie in abgelegene Gebiete nordwestlich der Linie Tetovo – Kumanovo reisen.



Kriminalität
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur
Die Transitstrassen sind gut ausgebaut. Es sind jedoch auch Pferdefuhrwerke darauf unterwegs, und bei Dunkelheit muss mit unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken
Das Land befindet sich in einer Erdbebenzone. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein Erdstoss ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Skopje.

Gesundheit
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Unter anderem treten Hepatitis A und B und durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung auf.

Besondere Hinweise
Reisende, die bei Privatpersonen logieren, müssen sich bei der Polizei anmelden. Die mazedonische Botschaft in Bern erteilt nähere Auskunft.

Nützliche Adressen
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.