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Zivilstandsangelegenheiten
Damit das Regionale Konsularcenter Benelux in Den Haag alle Zivilstandsänderungen wie Geburt, Heirat, Scheidung usw. in den schweizerischen Registern eintragen kann, benötigt es die entsprechenden Dokumente, die im ORIGINAL, eingeschrieben, einzusenden sind. Alle Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, welche Dokumente Sie dem Regionalen Konsularcenter zukommen lassen müssen:
Geburt (Eltern verheiratet)
- internationaler Auszug aus dem Geburtsregister
Geburt (Eltern nicht verheiratet)
- internationaler Auszug aus dem Geburtsregister
- nationaler Auszug aus dem Geburtsregister mit der Anerkennung des Vaters
- internationaler Auszug aus dem Geburtsregister vom ausländischen Elternteil
- internationaler Personenstandsausweis vom ausländischen Elternteil
Falls notwendig:
- internationaler Auszug aus dem Heiratsregister der vorhergehenden Ehe mit dem Rechtgültigkeitsdatum der Scheidung sowie
- durch das zuständige Bezirksgericht beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils
- internationaler Auszug aus dem Sterberegister des/der vorhergehenden Ehepartners/partnerin
Informationen für in Belgien lebende SchweizerInnen (pdf, 66 Kb) (fr)
Vom ausländischen Ehepartner werden folgende Urkunden benötigt:
- internationaler Auszug aus dem Heiratsregister
- internationaler Auszug aus dem Geburtsregister
- internationaler Personenstandsausweis mit Erwähnung der Wohnadresse sowie dem Zivilstand vor dieser Heirat
Falls notwendig:
- internationaler Auszug aus dem Heiratsregister der vorhergehenden Ehe mit dem Rechtgültigkeitsdatum der Scheidung sowie
- durch das zuständige Bezirksgericht beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils
- internationaler Auszug aus dem Sterberegister des/der vorhergehenden Ehepartners/partnerin
Bezüglich der Namensführung nach der Eheschliessung konsultieren Sie das rechts aufgeführte Merkblatt bei Eheschliessung. Für weitere Fragen in Bezug auf die Namens-führung wenden Sie sich bitte an das Regionale Konsularcenter in Den Haag.
Informationen bezüglich des Vorgehens für ein Gesuch auf Eheschliessung in der Schweiz für Auslandschweizer, niederländische Ehepaare und Ehepaare mit anderen Nationalitäten entnehmen Sie ebenfalls dem rechts aufgeführten Dokument.
Informationen für in Belgien lebende SchweizerInnen (pdf, 153 Kb) (fr)
Scheidung einer in den Niederlanden, Belgien oder Luxemburg geschlossenen Ehe / Gleichgeschlechtliche Partnerschaft
- durch das zuständige Bezirksgericht beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils
- internationaler Auszug aus dem Heiratsregister mit dem Rechtskraftvermerk der Scheidung
- Kinderzuteilungsbeschluss (Sorgerecht), Kopie beglaubigt durch das zuständige Bezirksgericht
Scheidung einer ausserhalb der Niederlande, Belgien oder Luxemburg geschlossenen Ehe / Gleichgeschlechtliche Partnerschaft
- durch das zuständige Bezirksgericht beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils
- Auszug aus dem NL Zentralregister für Scheidungen (mit Rechtskraftvermerk), zu beziehen bei: Dienst Burgerzaken, t.a.v. afd. Burgerlijke stand, PB 12620, 2500 DL DEN HAAG
- Kinderzuteilungsbeschluss (Sorgerecht), Kopie beglaubigt durch das zuständige Bezirksgericht
Nach gerichtlicher Auflösung der Ehe führen die geschiedenen Ehegatten von Gesetz wegen weiterhin den Namen, den sie während der Ehe angenommen hatten.
Wenn Sie Ihren angestammten Namen oder den Namen, den Sie vor dieser Heirat geführt haben, wieder annehmen wollen, können Sie innerhalb von einem Jahr, nachdem das Gerichtsurteil rechtskräftig geworden ist, auf dem Regionalen Konsularcenter Benelux in Den Haag persönlich eine Namenserklärung abgeben. Bitte nehmen Sie davon Kenntnis, dass diese Namenserklärung gebührenpflichtig ist.
Informationen für in Belgien lebende SchweizerInnen (pdf, 116 Kb) (fr)
- internationaler Auszug aus dem Sterberegister
Informationen für in Belgien lebende SchweizerInnen (pdf, 116 Kb)(fr)
