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Stimmrecht

Abstimmungen: Anmeldung

Alle Auslandschweizer, die bei dieser Botschaft angemeldet und mindestens 18 Jahre alt sind, können an Abstimmungen in der Schweiz auf dem Postweg teilnehmen.

Als Stimmgemeinde können Sie entweder Ihre Heimatgemeinde oder auch eine Gemeinde wählen, in der Sie eine gewisse Zeit gewohnt haben (z.B.die letzte Wohngemeinde vor dem Wegzug aus der Schweiz). Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie von Ihrer Stimmgemeinde eine Eintragungsbestätigung. Die Abstimmungsunterlagen erhalten Sie mit der Post direkt aus der Schweiz zugestellt.

Bei Adressänderungen genügt es, diese nur der Vertretung mitzuteilen, welche die Stimmgemeinde über die Aenderung informiert.

Weitere Angaben finden Sie im Informationsblatt.