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auswärtige Angelegenheiten

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Pandemische Grippe (H1N1)
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten informiert Schweizer Bürger im Ausland über die Pandemievorsorge.

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Leben in Polen - Konsularische Angelegenheiten

Information für Schweizer Bürger

Der Konsularbezirk der Schweizerischen Botschaft in Warschau deckt die Republik Polen und die Republik Belarus ab. 

Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Informationen und Dienstleistungen für Schweizer Bürger. Wählen Sie das gewünschte Thema mit einem Mausklick. Die Konsularabteilung der Botschaft steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Anmeldung bei der Botschaft

Schweizer Bürger, die ihren letzten Wohnsitz in der Schweiz hatten und beabsichtigen, mehr als 12 Monate im Ausland zu wohnen, müssen sich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Schweizer Vertretung immatrikulieren. Diese Formalität bildet die Basis für die Erfüllung von konsularischen Handlungen, wie zum Beispiel die Ausstellung von Reisedokumenten oder die Ausübung des Stimmrechts, usw. Die Abmeldung an der letzten Wohngemeinde ist dazu erforderlich. Gemäss Artikel 23, Absatz 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches kann man nicht gleichzeitig an mehreren Orten seinen Wohnsitz haben.

Bitte teilen Sie der Botschaft jede Änderung des Wohnsitzes (online Formular auf der Seite Anmeldung) oder der persönlichen Verhältnisse mit (Heirat, Scheidung, Geburt, usw.).