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Zivilstand für in Bulgarien lebende SchweizerInnen
Das Regionale Konsularcenter übernimmt gewisse Zivilstandsaufgaben. So sind wir Ihnen z.B. bei der Übermittlung von Heirats- und Geburtsurkunden in die Schweiz behilflich. Falls Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter.
Die Vorbereitungen zur Eheschliessung brauchen erfahrungsgemäss etwas Zeit, dies besonders, wenn diese über Landesgrenzen hinaus stattfindet. Bei der Beschaffung der notwendigen Papiere sind viele verschiedene Behörden involviert, was die Sache leicht etwas unübersichtlich werden lässt. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei uns, welche Dokumente eingereicht werden müssen.
Bulgarische Scheidungsurteile werden in der Schweiz grundsätzlich anerkannt. Die Übermittlung der Akten erfolgt über das Regionale Konsularcenter in Bukarest.
Falls Ihre Tochter oder Ihr Sohn in Bulgarien geboren wurde, müssen Sie die notwendigen Schritte unternehmen, damit die Geburt auch in den Schweizerischen Zivilstandsregistern eingetragen wird. Dies ist wichtig, weil Ihr Kind sonst unter Umständen die schweizerische Staatsbürgerschaft nicht erhält. Am Besten, Sie erledigen die Formalitäten umgehend nach der Geburt.
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