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Zivilstandsangelegenheiten
Haben Sie geheiratet, haben Sie ein Kind bekommen, haben Sie sich scheiden lassen oder hat sich in Ihrer Familie ein Todesfall ereignet? Die Botschaft wird über Zivilstandsänderungen, die Schweizer Staatsangehörige betreffen, durch die örtlichen Behörden in Serbien und in Montenegro nicht automatisch in Kenntnis gesetzt (um so weniger wenn die betroffene Schweizer Bürgerin oder der betroffene Schweizer Bürger auch die Staatsangehörigkeit von Serbien oder von Montenegro besitzt). Es obliegt Ihnen, die Sie betreffenden Änderungen der Konsularabteilung der Botschaft zu melden, damit sie in das Familienregister Ihrer schweizerischen Heimatgemeinde eingetragen werden können.
Welche Unterlagen dazu erforderlich sind, erfahren Sie nachstehend. Bitte beachten Sie, dass Zivilstandsdokumente stets im Original und in der serbischen oder montenegrinischen Ausführung – nicht internationalen – einzureichen sind. Die Urkunden werden durch die Botschaft in die Schweiz weitergeleitet und verbleiben beim Heimatort. Sie können Ihnen daher nicht zurück erstattet werden.
Welche Unterlagen dazu erforderlich sind, erfahren Sie nachstehend. Bitte beachten Sie, dass Zivilstandsdokumente stets im Original und in der serbischen oder montenegrinischen Ausführung – nicht internationalen – einzureichen sind. Die Urkunden werden durch die Botschaft in die Schweiz weitergeleitet und verbleiben beim Heimatort. Sie können Ihnen daher nicht zurück erstattet werden.
Geburt
Um eine Geburt zu melden, müssen Sie der Botschaft eine Geburtsurkunde (Original, serbische oder montenegrinische Ausführung, nicht internationale) zukommen lassen. Falls Sie bei uns immatrikuliert sind, werden in der Regel keine weitere Unterlagen benötigt.
Tod
Um einen Todesfall zu melden, müssen Sie der Botschaft einen Todesschein (Original, serbische oder montenegrinische Ausführung, nicht internationale) zukommen lassen. Gleichzeitig sind die persönlichen Dokumente (Pass / Identitätskarte) der verstorbenen Person zur Entwertung vorzulegen. Diese erhalten Sie auf Wunsch zurück. Falls die Person bei uns immatrikuliert war, werden in der Regel keine weitere Unterlagen benötigt. War die Person in der Schweiz oder in einem Drittstaat ansässig, benötigen wir die Angaben über den letzten Wohnort.
Scheidung
Um eine Scheidung zu melden, müssen Sie der Botschaft ein Scheidungsurteil im Original mit Rechtskraftvermerk zukommen lassen. Im Weiteren sind genaue Angaben über den Wohnort beider Parteien zum Zeitpunkt der Klageerhebung sowie über die Namensführung der geschiedenen Frau erforderlich. Falls Sie bei uns immatrikuliert sind, werden in der Regel keine weitere Unterlagen benötigt. Bei Wohnsitz in der Schweiz oder in einem Drittstaat sind wenn immer möglich beide Pässe zur Einsichtnahme vorzulegen oder aber ein Personenstandsausweis der schweizerischen Partei. Dieses Dokument stellt das Zivilstandsamt der Heimatgemeinde aus.
Eheschliessung
Dem nachstehenden Merkblatt im pdf-Format entnehmen Sie, welche Unterlagen zur Vorbereitung der Eheschliessung bzw. zur Eintragung einer in Serbien oder in Montenegro bereits geschlossenen Ehe erforderlich sind.