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Scheidung
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Für die ordnungsgemässe Eintragung einer in Schweden erfolgten Scheidung sind dieser Botschaft folgende Dokumente zukommen zu lassen:
- Scheidungsurkunde (äktenskappsskillnadsdomen) : eine vom Gericht beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils mit dem Vermerk, dass das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist (Stempel des Gerichtes) mit, falls gegeben, Angaben zum Sorgerecht des/der Kindes/er.
- Ein Registerauszug (Registerutdrag/Personbevis) für beide Ex-Partner nach der Scheidung mit Namensführung und aktueller Wohnadresse
- gegebenenfalls Ihr Familienbüchlein, wenn Sie die Scheidung darin eingetragen haben möchten.
