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Heirat
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Eintragung einer in Schweden erfolgten Heirat (CH wohnhaft in Schweden mit Ausländer/In)
Für die ordnungsgemässe Eintragung einer in Schweden erfolgten Eheschliessung sind dieser Botschaft folgende Dokumente im Original einzureichen:
- Heiratsurkunde/Trauschein (Vigselbevis, wird retourniert)
- Original Geburtsurkunde des ausländischen Ehepartners mit Angabe der Namen der Eltern*
- Ledigkeitsnachweis des ausländischen Ehepartners*
- Wohnsitzbestätigung des ausländischen Ehepartners*
- falls der ausländische Ehepartner vor der Eheschliessung geschieden oder verwitwet war, ist die entsprechende Scheidungs- oder Todesurkunde beizulegen
- Kopie des Passes des ausländischen Ehepartners
*) Ist der ausländische Ehepartner in Schweden geboren sowie schwedischer Staatsbürger, ersetzt ein kompletter Registerauszug (Registerutdrag/Personbevis), aus welchem Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Zivilstand vor der Eheschliessung, Name der Eltern (auch Mädchenname der Mutter) und die/der Ehefrau/Ehemann ersichtlich sind, die mit einem Stern versehenen Dokumente.
Planen Sie als Touristen in der Schweiz oder in Schweden zu heiraten, dann nehmen Sie bitte mit dieser Vertretung Kontakt auf.
