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Reisehinweise Ukraine
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Letzte Aktualisierung: 10.05.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Aktuelles
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Vom 8. Juni bis 1. Juli 2012 findet in Polen und der Ukraine die Fussball-Europameisterschaft (EURO 2012) statt.
Auf der Internet-Seite der Schweizer Botschaft in Kiew finden Sie Informationen und Tipps zur EURO 2012
Einreise: Das EDA gibt folgende Angaben informationshalber und ohne Gewähr ab:
Schweizer Bürger benötigen für die Einreise in die Ukraine grundsätzlich einen Pass, der mindestens noch 3 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus, gültig sein muss. Die Identitätskarte wird nicht akzeptiert.
Zuständig für verbindliche Auskünfte über die Einreisevorschriften ist die Botschaft der Ukraine in Bern. Wenden Sie sich an die Botschaft der Ukraine in Bern für Auskünfte über die anerkannten Reisedokumente für Personen sowie über die notwendigen Dokumente für Fahrzeuge, falls Sie die Einreise per Fahrzeug planen
Gesundheit: Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese Behandlungskosten im Ausland (in der Ukraine) übernimmt sowie eine allenfalls notwendige medizinische Heimschaffung. Wenn nicht, schliessen Sie eine entsprechende Zusatzversicherung ab.
Der Verkauf und Konsum von Alkohol an öffentlichen Plätzen kann durch die Behörden verboten werden (z.B. auf Strassen, Bahnhöfen und Flughäfen usw. sowie während Spieltagen in den Fussballstadien und in deren Umgebung).
Das Land kann als weitgehend stabil bezeichnet werden. Das politische Klima ist aber gespannt und Demonstrationen sind möglich.
Am 27. April 2012 sind im Stadtzentrum von Dnjepropetrovsk mehrere Sprengsätze explodiert, die in Abfalleimern platziert worden waren. Es wurden ca. 30 Personen verletzt.
Lassen Sie an öffentlichen Orten Vorsicht walten und meiden Sie politische Demonstrationen jeder Art.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
In Tschernobyl/Prypjat ereignete sich 1986 ein Kernreaktorunfall. Die Umgebung von 30 km wurde zur Sperrzone erklärt. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert über den Unfall und seine Folgen.
IAEA
Infolge der schwierigen Wirtschaftslage steigt die Kleinkriminalität. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
- Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen besonders vorsichtig.
- Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben.
Ausserhalb der Städte ist der Strassenzustand oft schlecht. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bildet ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie aus diesen Gründen und wegen der erhöhten Unfallgefahr auf nächtliche Überlandfahrten.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, dürfen Sie das Fahrzeug nicht bewegen bis die Polizei eintrifft, ausser es besteht ein unmittelbares Sicherheitsrisiko (einen Stau verursachen wird nicht als Sicherheitsrisiko angesehen). Die meisten ukrainischen Polizisten sprechen keine Fremdsprache; bleiben Sie geduldig, die Formalitäten können mehrere Stunden in Anspruch nehmen.
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!) und wird hart bestraft. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen von fünf bis zehn Jahren bestraft. Die Haftbedingungen sind wesentlich schlechter als in der Schweiz.Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Erkundigen Sie sich bei der ukrainischen Botschaft in Bern über die Einreisevorschriften sowie die Bedingungen über die Ein- und Ausfuhr von Devisen. Die Devisenbestimmungen werden strikte gehandhabt; nicht oder falsch deklarierte Devisen werden beschlagnahmt.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


