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Formulare: Registrierung einer Heirat in der Schweiz
Formulare: Vorbereitung für die Heirat in der Schweiz
Formulare: Vorbereitung für Partenariat in der Schweiz
Formulare: Registrierung Scheidung oder Trennung in der Schweiz

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Heirat, Partenariat zwischen gleichgeschlechtlichen Personen, Scheidung

Was ist bei Heiraten und Scheidungen zu beachten
Heirat in Brasilien
Eintragung einer Heirat in Brasilien ins Schweizer Zivilstandsregister
Heirat in der Schweiz und Partenariat zwischen gleichgeschlechtlichen Personen
Vorbereitung für die Heirat in der Schweiz
Vorbereitung für Partenariat in der Schweiz
Eintragung Scheidung oder Trennung
FAQ - Fragen und Antworten
Was ist bei Heiraten und Scheidungen zu beachten

Heiraten und Scheidungen werden den Schweizer Behörden nicht automatisch durch die brasilianischen Behörden gemeldet. Es ist deshalb unerlässlich, dass Sie als Auslandschweizer dafür besorgt sind, die Zivilstandsurkunden (Geburt, Todesfälle, Heiraten, Scheidungen usw.) der zuständigen Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) zukommen zu lassen.
Diese überprüft die Dokumente und leitet sie an die Heimatgemeinde in der Schweiz zur Eintragung weiter. In der Regel ist diese Dienstleistung gratis.
Beachten Sie bitte, dass neue Reiseausweise (Pässe und Identitätskarten) erst ausgestellt werden können, wenn die Eintragungen in der Schweiz erfolgt sind.

Heirat in Brasilien

Die nachfolgenden Informationen sind für Schweizer Bürger und Bürgerinnen bestimmt, die die Absicht haben, in Brasilien zu heiraten.

Das brasilianische Standesamt des Wohnortes der Braut/Bräutigams ist für die Vorbereitung der Heirat zuständig. Es erteilt Ihnen Auskunft darüber, welche Urkunden benötigt werden.

Bitte beachten Sie: Ihre Heirat muss beim zuständigen Schweizer Generalkonsulat in Brasilien registriert werden.

Eintragung einer Heirat in Brasilien ins Schweizer Zivilstandsregister

Nachfolgende Dokumente müssen dem für Sie zuständigen Konsulat vorgelegt werden:

  • Eine original 2ª via (nicht älter als 6 Monate) der Heiratsurkunde mit Erwähnung des Zivilstandes der Brautleute vor der Heirat; 
  • Eine original 2ª via (nicht älter als 6 Monate) der Geburtsurkunde des/r nicht-schweizerischen Ehegatten/in; 
  • Falls der Zivilstand des/r nicht-schweizerischen Ehegatten/in vor der Heirat nicht „ledig“ war: Eine original 2ª via (nicht älter als 6 Monate) der vorherigen Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder eine beglaubigte Kopie der Todesurkunde des/r vorherigen Ehegatten/in; 
  • Falls der Zivilstand des/r nicht-schweizerischen Ehegatten/in vor der Heirat „ledig“ war, aber nicht in der Heiratsurkunde vermerkt ist: brasilianischer Zivilstandsausweis (Escritura Declaratória), herausgegeben durch ein Cartório de Notas, das die Angabe zum Zivilstand des/r nicht-schweizerischen Ehegatten/in vor der Heirat beinhaltet; 
  • 2 beglaubigte Kopien des Passes des/r nicht-schweizerischen Ehegatten/in (Seiten mit den persönlichen Daten, der Passnummer und dem Foto) oder der Identitätskarte (R.G.); 
  • Falls der/die Schweizer Ehegatte/in nicht im für Ihn/Sie zuständigen Konsulat immatrikuliert ist: 2 Kopien des Passes (der Seiten mit den persönlichen Daten, Passnummer und Foto) oder der Identitätskarte, sowie Angabe der Adresse, Telefonnummer in der Schweiz und Geburtsort; 
  • Ausgefülltes, datiertes und von beiden Eheleuten unterschriebenes Zusatzformular zur Registrierung der Heirat (auf der rechten Seite dieser Internetseite)

Die Originalurkunden werden für die Eintragung der Daten beim Schweizer Zivilstandsamt benötigt. Falls Sie die Urkunden zurückerhalten möchten, müssen Sie dies Ihrem zuständigen Konsulat mitteilen (entweder am Schalter oder indem Sie ein frankiertes Rückantwortcouvert beilegen).

Heirat in der Schweiz und Partenariat zwischen gleichgeschlechtlichen Personen

Ein(e) Brasilianer(in) oder ein(e) Ausländer(in) mit Wohnsitz in Brasilien, der(die) beabsichtigt in der Schweiz zu heiraten oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zu leben, muss eine Heiratsvorbereitung, bzw. eine Vorbereitung zum Partenariat machen, sowie einen Visumsantrag stellen.
Der (die) zukünftige Ehepartner(in) ist entweder Schweizer(in) oder ein in der Schweiz wohnhafte(r) Ausländer(in).

Vorbereitung für die Heirat in der Schweiz

Nachfolgende Dokumente sind persönlich beim für Sie zuständigen Konsulat einzureichen. Falls das für Sie zuständige Konsulat Rio de Janeiro ist, vereinbaren Sie bitte vorgängig einen Termin.

  • 2 Formulare 0.34A, auszufüllen durch den/die nicht-schweizerischen Ehepartners/in, der/die in Brasilien lebt. Achtung: die Formulare müssen persönlich auf dem für Sie zuständigen Konsulat unterschrieben werden. Die Formulare finden Sie auf der rechten Seite; 
  • Eine original 2ª via (nicht älter als 3 Monate) und eine einfache Kopie der Geburtsurkunde des/der nicht-schweizerischen Ehepartners/in, der/die in Brasilien lebt; 
  • Zivilstandsausweis (Escritura Pública) des/der nicht-schweizerischen Ehepartners/in, der/die in Brasilien lebt, ausgestellt durch ein Cartório de Notas, mit Angaben zur Nationalität, Zivilstand und Wohnsitz (max. 3 Monate alt) und eine Kopie davon; 
  • Falls der Zivilstand des/der nicht-schweizerischen Ehepartners/in, der/die in Brasilien lebt zum Zeitpunkt der Heirat nicht “ledig” ist, muss eine original 2ª via (nicht älter als 3 Monate) der vorherigen Heiratsurkunde mit rechtsgültigem Scheidungsvermerk oder 2 beglaubigte Kopien des Auszuges der Todesurkunde des/der vorherigen Ehepartners/in vorgelegt werden; 
  • 2 beglaubigte Kopien des Passes des/der nicht-schweizerischen Ehepartners/in, der/die in Brasilien lebt (der Seiten mit dem Foto und den persönlichen Daten); 
  • 2 Kopien des Passes des/der Schweizer Ehepartners/in (der Seiten mit dem Foto und den persönlichen Daten) und Adresse und Telefon in der Schweiz, falls er/sie nicht in diesem Konsulat immatrikuliert ist; 
  • Falls der/die in der Schweiz lebende Ehepartner/in, nicht Schweizer ist: 2 Kopien der Aufenthaltsbewilligung; 
  • BRL 657.00 in Bargeld. Die Bezahlung muss in Bargeld und persönlich auf dem für Sie verantwortlichen Generalkonsulat erfolgen;

Falls der/die nicht-schweizerische Ehepartner/in nach der Heirat in der Schweiz leben möchte, muss er/sie ein Visum beantragen. Detaillierte Informationen unter:
 Visum: Vorbereitung einer Heirat in der Schweiz

Vorbereitung für Partenariat in der Schweiz

Nachfolgende Dokumente sind beim für Sie zuständigen Konsulat einzureichen. Falls Ihr zuständiges Konsulat Rio de Janeiro ist, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

  • 2 Formulare 0.34A, auszufüllen durch den/die nicht-schweizerischen Partners/in. Achtung: die Formulare müssen persönlich auf dem für Sie zuständigen Konsulat unterschrieben werden. Die Formulare finden Sie auf der rechten Seite (das portugiesische Formular dient als Hilfe und muss nicht vorgewiesen werden); 
  • Eine original 2ª via (nicht älter als 3 Monate) der Geburtsurkunde des/der nicht-schweizerischen Partners/in und eine Kopie davon; 
  • Zivilstandsausweis (Escritura Pública) des/der nicht-schweizerischen Partners/in (in Brasilien lebend), ausgestellt durch ein Cartório de Notas, mit Angaben zur Nationalität, Zivilstand und Wohnsitz (max. 3 Monate alt) und eine Kopie davon; 
  • Falls der Zivilstand des/der nicht-schweizerischen Partners/in zum Zeitpunkt der Heirat nicht “ledig” ist, muss eine original 2ª via (nicht älter als 3 Monate) der vorherigen Heiratsurkunde mit rechtsgültigem Scheidungsvermerk oder 2 beglaubigte Kopien des Auszuges der Todesurkunde des/der vorherigen Ehepartners/in vorgelegt werden; 
  • 2 beglaubigte Kopien des Passes des/der nicht-schweizerischen Partners/in (in Brasilien lebend) (der Seiten mit dem Foto und den persönlichen Daten); 
  • 2 Kopien des Passes des/der Schweizer Partners/in (der Seiten mit dem Foto und den persönlichen Daten) und Adresse und Telefon in der Schweiz, falls er/sie nicht in diesem Konsulat immatrikuliert ist; 
  • Falls der/die in der Schweiz lebende Partner/in, nicht Schweizer ist: 2 Kopien der Aufenthaltsbewilligung und 2 Kopien dessen/deren Passes; 
  • BRL 657.00 in Bargeld. Die Bezahlung muss in Bargeld und persönlich auf dem für Sie verantwortlichen Generalkonsulat erfolgen;

Falls der/die nicht-schweizerische Partner/in nach der Heirat in der Schweiz leben möchte, muss er/sie ein Visum beantragen. Detaillierte Informationen zum Visum finden Sie unter: 
 Visum: Vorbereitung Partenariat in der Schweiz

Eintragung Scheidung oder Trennung

Die Eintragung einer Scheidung (im Ausland) beim schweizerischen Zivilstandsregister ist nötig, um Ihnen unter anderem bei Bedarf neue Reiseausweise austellen zu können. 

Vorgehen zur Eintragung einer Scheidung:
Nachfolgende Dokumente (max. 6 Monate alt) müssen dem zuständigen Konsulat vorgelegt werden:

  • Zweiter Auszug der Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk; 
  • Formular mit zusätzlichen Informationen (vgl. Formular unter "Downloads" auf der rechten Seite); 
  • Scheidungsurkunde (beglaubigte Kopie).
     Die Scheidungsurkunde wird durch das Fórum ausgestellt (schneller gehts mit der Hilfe eines Anwalts) und muss folgende Informationen enthalten:
    1. Datum und Name des/der Richters/in der die Scheidungsurkunde ausgestellt hatte. Diese Daten müssen mit dem Scheidungsvermerk in der Heiratsurkunde übereinstimmen;
    2. Vollständiger Name der Frau, wie er nach der Scheidung verwendet werden soll;
    3. Vermerk über das Obhut ("Guarda"), falls Kinder vorhanden.
  • Beglaubigte Kopie der öffentlichen Scheidungsurkunde (nur für Scheidungen im Standesamt - "Cartório de Registro Civil")

Falls die Scheidungsurkunde nicht über die aufgelisteten Informationen verfügt, muss
die antragstellende Person beglaubigte Kopien der Dokumente vorlegen, welche diese
Informationen liefern.

Vorgehen zur Eintragung einer Trennung:
Nachfolgende Dokumente (max. 6 Monate alt) müssen dem zuständigen Konsulat vorgelegt werden: 

  • Zweiter Auszug der Heiratsurkunde mit Trennungsvermerk; 
  • Trennungsurkunde (beglaubigte Kopie)
    1. Vollständiger Name, den die Frau nach der Trennung führen wird;
    2. Vermerk über das Obhut ("Guarda"), falls Kinder vorhanden.

Falls die Trennungsurkunde nicht über die aufgelisteten Informationen verfügt, muss die
antragstellende Person beglaubigte Kopien der Dokumente vorlegen, welche diese
Informationen liefern.

Die Dokumente werden in die Schweiz geschickt und nicht automatisch zurückgegeben. Falls Sie die Originaldokumente zurückerhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.

FAQ - Fragen und Antworten
Haben Sie noch Fragen? Lesen Sie unsere FAQ's!