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An-/Abmeldung, Wahl-/Stimmrecht
Schweizer Bürger, die ihren letzten Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland hatten, müssen sich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) anmelden, wenn sie länger als 12 Monate in Brasilien leben.
Die Anmeldung in Brasilien kann jedoch nur erfolgen, wenn sich der/die Schweizer Bürger/in am vorherigen Wohnort offiziell abgemeldet hat. Sie finden das Anmeldeformular und alle Informationen zur Immatrikulation auf der rechten Seite unter "Downloads".
Falls der/die Schweizer Bürger/in bereits im Ausland gelebt hat und dort bei einer konsularischen Vertretung immatrikuliert gewesen war, muss die Adressänderung eben dieser Vertretung mitgeteilt werden.
Zieht der/die Schweizer Bürger/in innerhalb Brasiliens um, kann die Adressänderung via online-Formular mitgeteilt werden, vgl. auf dieser Webseite unter "Adressänderungen".
Wenn Sie sich beim für Sie zuständigen Konsulat in Brasilien immatrikuliert haben, erhalten Sie einen Willkommensbrief und Ihr sogenanntes "Personenstammblatt". Bitte kontrollieren Sie dieses, korrigieren Sie allfällige Unstimmigkeiten, datieren und unterschreiben Sie es und schicken Sie es uns per Post zurück.
Als Auslandschweizer/in haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Eintritt in die fakultative AHV (vgl. auf unserer Webseite unter "AHV/IV")
- Eintritt in den Solidaritätsfonds für Auslandschweizer (vgl. Link auf der rechten Seite unter "Links")
- Ausübung des Schweizer Stimm- und Wahlrechts
Das nachfolgende Dokument fasst die wichtigsten Informationen noch einmal zusammen.
Schweizer Bürger, die von Brasilien wegziehen und in diesem Generalkonsulat angemeldet waren, schicken bitte eine E-Mail unter Angabe des
- Namens,
- Vornamens,
- Geburtsdatums,
- der neuen Wohnadresse und
- dem Datum des geplanten Wegzuges
aller Familienangehöriger an das für sie zuständige Konsulat.
Schweizer Staatsangehörige behalten auch im Ausland ihre Stimm- und Wahlrechte. Sie können sich an allen eidgenössischen Volksbegehren, Abstimmungen und Wahlen beteiligen, aktiv und passiv. Voraussetzung dafür ist ein fester Wohnsitz im Ausland und die Immatrikulation bei der dafür zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat).
Wer sich auf diesem Weg ins Stimmregister seiner letzten Wohngemeinde oder Heimatgemeinde eintragen lässt, erhält auf dem Postweg das amtliche Stimm- und Wahlmaterial sowie die Erläuterungen des Bundesrates zugeschickt. In der “Schweizer Revue/Zeitschrift für Auslandschweizer“, wird regelmässig und rechtzeitig über bevorstehende Eidgenössische Abstimmungen informiert.
Weitere Informationen finden Sie unter "Informationen zum Stimm- und Wahlrecht", "Informationen zum Stimm- und Wahlrecht Jungbürger/innen" und "Generelle Informationen für Auslandschweizer/innen" (auf der rechten Seite unter "Downloads").
Die "Schweizer Revue" wird von der ASO (Ausland Schweizer Organisation) herausgegeben und richtet sich an Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben. Die Zeitschrift hat zum Ziel, Auslandschweizerinnen und –schweizer über aktuelle Geschehnisse in der Schweiz zu informieren und deren starken Bezug zum Heimatland aufrecht zu erhalten.
Die "Schweizer Revue" wird allen, in einem Konsulat oder einer Botschaft immatrikulierten Auslandschweizerinnen und –schweizern automatisch zugestellt. Stellen Sie deshalb unbedingt sicher, dass Sie sich so rasch als möglich bei ihrer zuständigen ausländischen Vertretung anmelden.
Eine andere Möglichkeit, sich über aktuelle Ereignisse in der Schweiz zu informieren, bietet die Informationsplattform der SRG SSR idée suisse (Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft) "SwissInfo". Sie finden dort u.a. Informationen zu Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport und Gesellschaft.
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