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Reisehinweise Brasilien
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Letzte Aktualisierung: 14.02.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden. Streiks und Demonstrationen können vereinzelt zu Verspätungen im Transportwesen führen. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art.
Vor allem in den Grossstädten ist die Kriminalitätsrate hoch.
Vor allem in den Grossstädten sind Diebstähle und Raubüberfälle mit Waffengewalt häufig. Die Verbrecher treten häufig in Gruppen auf und sind in der Regel sehr jung. In den grösseren Touristenzentren stehen Reisenden spezielle Touristenpolizei-Büros zur Seite (Unterstützung bei Passverlust, Diebstahl, Überfall etc.).
Besonders gefährlich ist es in wenig belebten Strassen, an Strassenkreuzungen mit Ampeln und an Stränden. Raubüberfälle können auch in öffentlichen Verkehrsmitteln vorkommen. In Rio de Janeiro und São Paulo nehmen Überfälle in Restaurants zu: In Blitzaktionen werden den Gästen das Geld und die Schmuckstücke gestohlen. Bei den sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, besonders ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
- Verzichten Sie auf alle Fälle auf Besuche der Armenviertel.
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
- Benutzen Sie Bancomaten nur im Innern von überwachten Banken. Beim Verlassen der Bank ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten; manchmal beobachten Diebe die Ausgänge.
- Verriegeln Sie die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen.
- Gehen Sie abends wenn möglich nur in Gruppen aus. Frauen sollten sich unbedingt an diese Regel halten und auch tagsüber einsame Strände und wenig frequentierte Strassen meiden.
- Nehmen Sie in Diskotheken und Nachtklubs von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an und lassen Sie diese auch nicht unbeaufsichtigt stehen. Es kommt vor, dass sie mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
- Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
- Benutzen Sie in den Metropolen Rio de Janeiro und Saõ Paulo im Nahverkehr ausschliesslich die offiziellen Taxis, die Metro und die Metrobusse, die alle als relativ sicher gelten. Die offiziellen Taxis können an den Flughäfen am Taxi-Schalter reserviert werden.
In den brasilianischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, die sich gegen Handelsschiffe richten. Überfälle auf Jachten können nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Piraterie
Die Nebenstrassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Der intensive Schwerverkehr und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer erfordern grösste Vorsicht. Wegen des erhöhten Risikos nach Einbruch der Dunkelheit wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten. Während der Regenzeit (Oktober bis Mai) muss mit Überschwemmungen und unpassierbaren Strecken gerechnet werden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 15 Jahre) geahndet. Die Haftbedingungen sind prekär (überbelegte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Verhältnisse etc.).
Von November bis März muss mit regionalen, starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Instituto National de Meteorologia
Die medizinische Versorgung ist in den meisten öffentlichen Spitälern ungenügend und die hygienischen Verhältnisse sind prekär. Es wird empfohlen, Privatkliniken zu wählen. Diese verlangen eine finanzielle Garantie, bevor sie Patienten behandeln (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Ausländer sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können; Zuwiderhandlungen können gebüsst werden. In der Regel wird aber auch eine Fotokopie des Passes akzeptiert.
Notruf-Nummer: 190
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


