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Menschenrechte und humanitäre Politik

Menschenrechte sind durch das internationale Recht garantierte Rechtsansprüche von Personen gegenüber dem Staat. Sie dienen dem Schutz der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg. Unterschieden werden grundsätzlich 3 Arten:
- Die bürgerlichen und politischen Rechte: beispielsweise das Recht auf Leben oder auf Versammlungs- und Religionsfreiheit
- Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte: beispielsweise das Recht auf Arbeit, Bildung und soziale Sicherheit
- Die Rechte der "dritten Generation": beispielsweise das Recht auf eine gesunde Umwelt und Entwicklung
Es gehört zu den Aufgaben des Staates, die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu garantieren und für Stabilität innerhalb sicherer Landesgrenzen zu sorgen.
Die humanitäre Politik setzt die Rahmenbedingungen für die humanitäre Hilfe in internationalen Foren fest, wie beispielsweise der UNO. Ihr Ziel ist es, das Leben, die Rechte sowie die Würde von Menschen vor, während und nach Krisensituationen (bewaffnete Konflikten, innere Unruhen und Katastrophen) zu schützen.
Das weltweite humanitäre Engagement der Schweiz hat Tradition. Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung wurde in Genf gegründet. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), die wichtigsten humanitären Organisationen der UNO sowie weitere humanitäre Organisationen haben ihren Sitz in Genf.
