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Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten
Seit dem Ende des Kalten Krieges gehört auch die klassische Kriegsführung, bei der reguläre Armeen zweier oder mehrer Staaten gegeneinander kämpfen, grösstenteils der Vergangenheit an. Heute wiegen die internen bewaffneten Konflikte vor, in denen sich reguläre Armeen und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen gegenüberstehen. In den meisten dieser Konflikte verwischen sich die Fronten, und der Unterschied zwischen Zivilisten und Kämpfern ist nur schwierig auszumachen.
Dieser Umstand wirkt sich negativ auf die Einhaltung der Bestimmungen zur Begrenzung der Mittel und Methoden der Kriegsführung aus, was die zahlreichen und schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts, der Menschenrechte und des Flüchtlingsrechts deutlich machen. Unter den Opfern solcher Konflikte befinden sich hauptsächlich Zivilisten.
Grundsätzlich sind die Regierungen in den betroffenen Ländern für den Schutz ihrer Zivilbevölkerung zuständig. Es kommt jedoch häufig vor, dass sie nicht über die nötigen Mittel verfügen oder nicht bereit sind, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Für die internationale Gemeinschaft stellt der Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten folglich eine immer grössere Herausforderung dar. Zum einen muss sie die Staaten und die nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen auffordern, während der Konflikte das Völkerrecht zu respektieren; zum anderen muss sie vor Ort eine auf die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung zugeschnittene Hilfe erbringen.
Das Völkerrecht kennt verschiedene Instrumente, die zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten einen rechtlichen Rahmen bieten. Dazu gehören:
- Das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die VI. Genfer Konvention von 1949 und die zwei Zusatzprotokolle von 1977: Das humanitäre Völkerrecht enthält Bestimmungen zur Beschränkungen der Kriegsmethoden und -mittel und trennt klar zwischen Zivilisten und Kämpfern. Es schützt jene Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen.
- Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951: Wer aufgrund von Konflikten im eigenen Land und damit verbundenen Verfolgungen in ein Drittland flüchten muss, erhält einen rechtlichen Status und Schutz.
- Eine gewisse Anzahl Grundrechte: Dazu gehören das Recht auf Leben oder das Folterverbot. Es handelt sich hier um Rechte, die auch in Konfliktsituationen ihre Geltungskraft nicht verlieren.
- Rechtsnormen und spezifische Aktionspläne: Sie wurden zum Schutz besonders verletzlicher Gruppen wie Frauen, Kinder oder intern Vertriebener ausgearbeitet.
- Der auf dem Römer Statut von 1998 begründete Internationale Strafgerichtshof: Er ermöglicht der internationalen Gemeinschaft, gegen die weitgehende Straflosigkeit von internationalen Verbrechen vorzugehen. Durch den Internationalen Strafgerichtshof können schwerste Verbrechen strafrechtlich durch ein internationales Gericht geahndet werden; darunter fallen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Das Konzept und die jüngste Praxis machen deutlich, dass eine Komplementarität oder Konvergenz von humanitärem Völkerrecht, Menschenrechtsschutz und Flüchtlingsrecht für den Schutz des Lebens und der menschlichen Würde erforderlich ist. Ausserdem gehören heute die Grundelemente der Menschenrechte sowie die meisten Regeln des humanitären Völkerrechts, die den Schutz der Zivilbevölkerung und die Beschränkungen der Kriegsmethoden und mittel betreffen, zum Völkergewohnheitsrecht.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), das sich an den Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft beteiligt, hat eine Strategie für den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten für den Zeitraum 2009-2012 verabschiedet. Dadurch bekräftigt es seinen Willen, Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten besser zu schützen. Gleichzeitig kann es mit dieser Strategie die Wirksamkeit seiner multilateralen und bilateralen Aktivitäten erhöhen und seine internationale Stellung in dieser Frage stärken, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen.
- Mit der Verabschiedung dieser Strategie beweist die Schweiz, dass die Achtung, die Förderung und die Umsetzung des Völkerrechts eine Konstante in ihrer Aussenpolitik darstellt. Als Depositarstaat und als Hohe Vertragspartei der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle nutzt die Schweiz ihre besondere Autorität und Legitimität, um auf multilateraler und bilateraler Ebene die Achtung des humanitären Völkerrechts durchzusetzen:
Auf multilateraler Ebene beteiligt sich das EDA aktiv an der Diskussion über den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten; im Namen der Schweiz oder im Rahmen der Ländergruppen nimmt es in unterschiedlichen Foren dazu Stellung. Insbesondere ist es bestrebt, Einfluss auf die thematische Debatte im Sicherheitsrat zu nehmen. Das EDA unterstützt ebenfalls die Aktivitäten des Menschenrechtsrats. Auf europäischer Ebene wirkt es unter anderem in der OSZE und im Europarat mit. Was die regionalen aussereuropäischen Organisationen betrifft, arbeitet das EDA mit der Organisation Amerikanischer Staaten, der Afrikanischen Union sowie weiteren subregionalen Organisationen zusammen.
Auf bilateraler Ebene nimmt das EDA in verschiedenen Ländern an Friedensverhandlungen teil. Dort werden auch Fragen über die humanitäre Situation und den Schutz der Zivilbevölkerung diskutiert. Das Departement führt ebenfalls bilaterale Programme zur Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte in verschiedenen Konflikt- und Postkonfliktsituationen durch. Bei bewaffneten Konflikten unterhält es Kontakte zu den verschiedenen Konfliktparteien und unternimmt Demarchen, um die Beteiligten an die Regeln des humanitären Völkerrechts und deren Einhaltung zu erinnern. Es unterstützt auch Initiativen zum Schutz der Zivilbevölkerung. - Im Bereich der humanitären Hilfe unterstützt das EDA mit finanziellen Beiträgen die wichtigsten internationalen Organisationen mit einem Schutzmandat (IKRK, UNHCR, UNICEF, OHCHR usw.) sowie die Hilfsorganisationen, deren Aktivitäten eine Schutzdimension aufweisen. Zudem stellt es Expertinnen und Experten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe und des Expertenpools für zivile Friedensförderung zur Verfügung.

