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"La pratique suisse en matière de droit international public"
ABC des Völkerrechts
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Völkerrecht

Das Völkerrecht regelt das Zusammenleben zwischen den Staaten. Es ist Grundlage für Frieden und Stabilität und zielt auf den Schutz und das Wohl der Menschen ab.

Mit zunehmender Globalisierung werden völkerrechtliche Beziehungen bedeutsamer, aber auch komplexer. Die Schweiz - weder politisch noch militärisch eine Grossmacht - setzt sich dafür ein, dass die internationalen Beziehungen vom Recht und nicht von der Macht bestimmt werden. Sie beteiligt sich deshalb aktiv an der Weiterentwicklung des Völkerrechts. Dies entspricht dem übergeordneten Ziel schweizerischer Aussenpolitik: die Interessen des Landes zu wahren.

Völkerrecht umfasst so unterschiedliche Bereiche wie

  • Gewaltverbot: Staaten müssen ihre Differenzen mit friedlichen Mitteln lösen.
  • Menschenrechte: Jeder Mensch kann grundlegende Rechte einfordern (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit, Meinungs- und Gewissensfreiheit usw.).
  • Schutz der Menschen bei Kriegen und Konflikten: Das humanitäre Völkerrecht stellt Regeln für den Kriegsfall und insbesondere zum Schutz von Zivilpersonen, Verwundeten und Kriegsgefangenen auf.
  • Kampf gegen Terror und andere schwere Verbrechen: er kann nur durch internationale Zusammenarbeit wirksam geführt werden.
  • Umwelt: Regeln zum Schutz des Klimas und zur Schonung der natürlichen Ressourcen sind umso wirksamer, je universeller sie sind.
  • Handel und Entwicklung: Die Schweizer Wirtschaft verdient jeden zweiten Franken im Ausland. Voraussetzung dafür ist eine stabile internationale Rechtsordnung.
  • Telekommunikation: Ein Telefonanruf ins Ausland wäre ohne ein internationales Regelwerk unmöglich.
  • Transportwesen: Es braucht internationale Verträge, damit Reisende heil am Zielort ankommen, wenn sie mit dem Zug oder dem Flugzeug ins Ausland reisen wollen.

Völkerrecht gilt für jeden Staat nur soweit, als er zugestimmt hat, bestimmte internationale Verpflichtungen zu übernehmen. Das ergibt sich aus der Souveränität der Staaten. In der Schweiz sind für diese Zustimmung in der Regel die Eidgenössischen Räte und, über das obligatorische oder fakultative Referendum, das Volk zuständig. Rechtsetzende Verträge zum Beispiel unterstehen – wie Bundesgesetze - dem fakultativen Referendum.