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Ausfuhr von zivil und militärisch verwendbaren Gütern
Für die Ausfuhr von zivil und militärisch verwendbaren Gütern ("Dual-Use-Güter") braucht es in der Schweiz eine Bewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco). Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nimmt zu den einzelnen Gesuchen Stellung. Ausfuhrgesuche werden unter anderem abgelehnt, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Güter verwendet werden:
• zur Herstellung oder zum Gebrauch von Massenvernichtungswaffen
• zur Herstellung von unbemannten Flugkörpern für den Einsatz von Massenvernichtungswaffen
Die Schweiz gehört zu den 6 Ländern, die am meisten zivil und militärisch verwendbare Güter exportieren (jährlich CHF 3-4 Mrd.). Beispiele für solche Güter sind Werkzeugmaschinen und Chemikalien.
• zur Herstellung oder zum Gebrauch von Massenvernichtungswaffen
• zur Herstellung von unbemannten Flugkörpern für den Einsatz von Massenvernichtungswaffen
Die Schweiz gehört zu den 6 Ländern, die am meisten zivil und militärisch verwendbare Güter exportieren (jährlich CHF 3-4 Mrd.). Beispiele für solche Güter sind Werkzeugmaschinen und Chemikalien.
