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Ausfuhr von Kriegsmaterial
Für die Ausfuhr von Kriegsmaterial wie Waffen, Munition oder Ausrüstungen braucht es in der Schweiz eine Bewilligung des Staatssekretariates für Wirtschaft (seco). Damit die internationalen Verpflichtungen der Schweiz erfüllt, das Völkerrecht und die aussenpolitischen Grundsätze gewahrt bleiben, nimmt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu den einzelnen Gesuchen Stellung. Berücksichtigt werden dabei:
• die Aufrechterhaltung des Friedens
• die internationale Sicherheit
• die regionale Stabilität
• die Respektierung der Menschenrechte
• die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit
• die Haltung anderer Länder
2005 führte die Schweiz Kriegsmaterial im Wert von CHF 259 Mio. aus.
• die Aufrechterhaltung des Friedens
• die internationale Sicherheit
• die regionale Stabilität
• die Respektierung der Menschenrechte
• die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit
• die Haltung anderer Länder
2005 führte die Schweiz Kriegsmaterial im Wert von CHF 259 Mio. aus.
