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Minen
Personenminen und andere explosive Kriegsmunitionsrückstände bilden immer noch eine Bedrohung. Sie töten und verstümmeln Menschen auch lange nach der Einstellung der Feindseligkeiten. Sie beeinträchtigen den Wiederaufbau und den wirtschaftlichen Aufschwung nach Konflikten. Sie behindern humanitäre Hilfslieferungen und die sozioökonomische Entwicklung der betroffenen Gemeinschaften und Länder.
Das Abkommen von Ottawa
Unter dem Druck von Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen haben die Regierungen auf die humanitäre Krise reagiert, welche Personenminen und explosive Kriegsmunitionsrückstände verursachen, und haben im Übereinkommen von Ottawa ein Personenminenverbot vorgesehen. Das Abkommen von Ottawa von 1997 verbietet
- den Einsatz,
- die Lagerung,
- die Herstellung
- und die Weitergabe von Antipersonenminen.
Zudem sollen die Mitgliedstaaten ihre Lagerbestände innert vier Jahren vernichten und minenverseuchte Zonen innert zehn Jahren nach Beitritt zur Konvention säubern. Als weiterer wichtiger Punkt wird auch die Unterstützung für Minenopfer in der Konvention verankert.
Zehn Jahre nach Inkrafttreten zählt die Konvention 156 Mitgliedstaaten. Bei der Umsetzung des Übereinkommens konnten beachtliche Fortschritte erzielt werden, und die Situation in den betroffenen Ländern hat sich merklich gebessert: Die Zahl der neuen Opfer ging zurück, grosse Gebiete wurden von Minen geräumt, und es wurden Hilfsprogramme für Überlebende lanciert.
Dies reicht aber nicht aus. Es muss weiterhin Überzeugungsarbeit geleistet werden, damit die 39 noch fehlenden Länder dem Übereinkommen beitreten. Die Vertragsstaaten, die ihren Verpflichtungen noch nicht nachgekommen sind, brauchen Unterstützung. Die verstärkte Einbindung von nichtstaatlichen Akteuren bei der Umsetzung der Konvention und die Stärkung der internationalen Normen zum Schutz der Zivilbevölkerung vor explosiven Kriegsmunitionsrückständen sind ebenfalls bedeutende Herausforderungen.
Die Strategie der Schweiz
Die Bekämpfung der Personenminen und der gravierenden humanitären Auswirkungen von explosiven Kriegsmunitionsrückständen bildet für die Schweiz eine Priorität. Als eines der ersten Länder, welches das Ottawa-Übereinkommen 1997 unterzeichnet hat, stellt die Schweiz jährlich zwischen 16 und 18 Millionen Franken für Projekte der humanitären Minenräumung und zur Beseitigung explosiver Kriegsmunition bereit. Damit befindet sie sich unter den fünfzehn grössten Geberländern im Bereich der Antiminenbekämpfung.
Die Schweiz strebt langfristig eine Welt an, in der keine Menschen mehr Opfer von Personenminen oder explosiven Kriegsmunitionsrückständen werden und in der eine wirtschaftliche und sozioöknomische Entwicklung möglich ist, welche die Bedürfnisse der Betroffenen decken kann. Angesichts der aktuell bestehenden Herausforderungen und im Rahmen der Leitlinien des Bundes legt die Schweiz für den Zeitraum von 2008 bis 2011 die folgenden strategischen Schwerpunkte fest:
- Umsetzung und weltweite Anwendung der Ottawa-Konvention einschliesslich der Einbindung von nichtstaatlichen Akteuren.
- Umsetzung und weltweite Anwendung des Protokolls V über explosive Kriegsmunitionsrückstände und des abgeänderten Protokolls II zum Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (CCW).
- Verstärkung des Schutzes der Zivilbevölkerung vor den humanitären Auswirkungen von Minen und explosiven Kriegsmunitionsrückständen.
- Räumung der von Minen und Kriegsmunitionsrückständen belasteten Böden.
- Stärkung der Opferhilfe durch Verbesserung des Zugangs und der Qualität der Hilfe auf der einen Seite. Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Wiedereingliederung der Opfer und deren Rechte auf der anderen Seite.
- Integration der humanitären Minenräumung in die Bestrebungen der Entwicklungszusammenarbeit. Durch Verringerung der Auswirkungen von Minen und explosiven Kriegsmunitionsrückständen ist ein Umfeld zu schaffen, das der Entwicklung, der humanitären Hilfe und der menschlichen Sicherheit förderlich ist.
Wichtige Akteure
Das mit massgeblicher Unterstützung der Schweiz 1998 gegründete Genfer Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD) ist zu einer zentralen Drehscheibe für weltweite Aktionen gegen Personenminen geworden und für die UNO der wichtigste Partner auf diesem Gebiet.
Das GICHD
- beherbergt das Sekretariat der Ottawa-Konvention zum Verbot der Personenminen;
- setzt sich für eine Harmonisierung der Normen bei der Entminung ein;
- leitet verschiedene Projekte zur Sensibilisierung, Entminung und Rehabilitation von Opfern;
- berät und unterstützt betroffene Länder.
Der Einbezug nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen in das Verbot von Antipersonenminen stellt für die Schweiz eine friedenspolitische Priorität dar. Sie arbeitet zu diesem Zweck mit der Nichtregierungsorganisation „Appell von Genf“ zusammen. Dieser Organisation ist es bis Anfang 2010 gelungen, 39 nichtstaatliche bewaffnete Akteure zur Unterzeichnung einer formellen Erklärung zu veranlassen, in der sie sich einseitig dazu verpflichten, im Sinne des Ottawa-Übereinkommens auf den Einsatz von Personenminen zu verzichten.

