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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

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EDA 
Politische Direktion
Abteilung Europa, Zentralasien, Europarat, OSZE
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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Schweiz

Die Aussenpolitik ist primär eine Aufgabe des Bundes. Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind allerdings die Kantone zuständig. Die Bundesverfassung und die Politik des Bundesrats erlauben den Kantonen eine sehr aktive Aussenpolitik.

Die nachbarschaftliche Zusammenarbeit der Grenzkantone versteht sich sowohl als Teil der Regional- und Integrationspolitik des Bundes wie auch der bilateralen Beziehungen mit den Nachbarländern. Kantone dürfen völkerrechtliche Verträge mit Nachbarländern abschliessen, um über die Grenze hinweg gemeinsame Probleme zu lösen und Projekte zu realisieren. Die Zuständigkeit zum Abschluss von Verträgen ist lediglich subsidiär und deshalb auf Gebiete beschränkt, für welche die Kantone zuständig sind.
Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat sich zwischen den 1960er und 1980er Jahren vorab auf der Grundlage klassischer zwischenstaatlicher Abkommen zur Regelung nachbarschaftlicher Probleme entwickelt. Zu regeln galt es zum Beispiel den Zugang zu Schulen und Spitälern, Strassenbau, die Fischerei und Jagd. Die internationalen Staatsverträge führten oft zur Einsetzung von Regierungskommissionen.

Ab 1980 entstanden neue Formen und Organismen der lokalen und regionalen Zusammenarbeit. Sie bezwecken den gegenseitigen Informationsaustausch und die verstärkte Koordination zwischen den zuständigen Behörden beidseits der Grenze.

Besonders nach der Ablehnung des Beitritts der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum in der Volksabstimmung vom 06.12.1992 waren die Grenzkantone sehr interessiert, den Bund in die Anstrengungen zur Verstärkung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit einzubeziehen.

Einige Beispiele für Bereiche der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit:

• Umweltschutz, Schifffahrt, Fischerei, Wasserkraftnutzung
• Schienen- und Strassenverkehr
• städtische und ländliche Entwicklung
• Bevölkerungsschutz
• Besteuerung der Grenzgänger
Rolle des Departements

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sichert im Prozess der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit die politische Unterstützung. Dies erfolgt im Rahmen der bilateralen Kontakte mit den Nachbarstaaten sowie durch die Weiterentwicklung des Rechtsinstrumentariums auf bilateraler und multilateraler Ebene. Treffen zwischen hohen Vertretern des EDA und den Aussenministerien der angrenzenden Länder tragen dazu bei, den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu verstärken und die Lösung nachbarschaftlicher Probleme zu erleichtern.