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Reisehinweise Malawi
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gültig am:
Publiziert am: 07.09.2012 |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie unbedingt auch die nebenstehenden Rubriken; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise. |
Die politische Lage hat sich seit Sommer 2011 verschärft. Wirtschaftliche Schwierigkeiten und Streiks führen zunehmend zu Spannungen. Versorgungsengpässe bei Diesel und Benzin dauern teilweise über mehrere Tage an. Bei Demonstrationen besteht die Gefahr von Ausschreitungen.
Am 20. und 21. Juli 2011 kam es in Lilongwe und anderen Städten des Landes zu schweren Ausschreitungen. Weitere Protestaktionen und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften sind möglich.
Informieren Sie sich vor und während einer Reise über die Medien und Ihren Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.
Grenzgebiet zu Tansania: Offene Grenzgängerfragen können kurzfristig zu lokalen Spannungen und Streitigkeiten führen. Es kommt vor, dass die Grenzübergänge vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich vor und während Reisen am Nordende des Malawi-Sees und bei geplanten Grenzübertritten bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.
Taschen- und Entreissdiebstähle, Raubüberfälle sowie Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt kommen vor. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
- Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel)
- Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
- Lehnen Sie Angebote von selbsternannten "Reiseführern" ab.
- Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und verzichten Sie nachts auf Spaziergänge und Überlandfahrten.
- Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer leichter berauben zu können.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
- Geschäftsleuten wird empfohlen, nur mit ihnen bekannten Personen Geschäfte abzuschliessen.
Das Unfallrisiko auf Malawis Strassen ist sehr hoch. Verzichten Sie auch aus diesem Grund auf nächtliche Überlandfahrten.
Während der Regenzeit (November bis April) muss mit Überschwemmungen gerechnet werden; der Verkehr kann erheblich erschwert sein resp. vorübergehend zum Erliegen kommen.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich). Die Haftbedingungen sind prekär.
Passen Sie Verhalten und Kleidung (konservativ) den verschiedenen lokalen Gepflogenheiten an.
Malawi liegt in einer Erdbebenzone. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.
Ausserhalb von Lilongwe und Blantyre ist die medizinische Versorgung kaum gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt (Südafrika oder Europa). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Helpline EDA
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


