Weitere Informationen
Schnellsuche
Sie befinden sich hier:
Reisehinweise Russland
|
gültig am:
Publiziert am: 17.12.2012 |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie unbedingt auch die nebenstehenden Rubriken; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise. |
Grundsätzlich ist Russland ein sicheres Reiseland. Eine Ausnahme bilden jedoch einzelne Republiken im nördlichen Kaukasus. Im ganzen Land besteht ein latentes Risiko von terroristischen Aktivitäten.
Auf dem Gebiet der russischen Föderation sind in den letzten Jahren wiederholt Terrorakte verübt worden (Anschläge und Geiselnahmen). Am schwersten betroffen ist der Grossraum des nördlichen Kaukasus. Aber auch Moskau und St. Petersburg waren wiederholt betroffen (letzte Ereignisse: Anschlag auf den Expresszug von Moskau nach St. Petersburg im Dezember 2009, Anschläge auf Untergrundbahn-Stationen in Moskau im März 2010, Anschlag auf dem Flughafen Domodedovo in Moskau am 24. Januar 2011).
Trotz verschärfter Sicherheitsmassnahmen kann das Risiko weiterer Terrorakte nicht ausgeschlossen werden. Die russischen Sicherheitsbehörden weisen vor allem auf eine erhöhte Gefährdung durch Anschläge gegen öffentliche Einrichtungen und grössere Menschenansammlungen hin (Untergrundbahn, Bahnhöfe und Züge, Flughäfen etc.). Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Besonders in Moskau kann es bei Demonstrationen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitskräfte (z.B. Absperrungen).
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Nordkaukasus:
Dagestan, Inguschetien, Nordossetien und Tschetschenien: Die persönliche Sicherheit von ausländischen Reisenden kann in diesen Regionen weder von den Zentralbehörden der Russischen Föderation noch von den lokalen Sicherheitsorganen gewährleistet werden. Die Gefahr von Lösegeld-Entführungen besteht auch für Ausländer - ebenso das Risiko, in Terroranschläge oder Aufstände militanter Gruppen zu geraten.
Von Reisen in die Republiken Dagestan, Inguschetien, Nordossetien und Tschetschenien wird abgeraten.
Reisen in die benachbarten Republiken Kabardino-Balkarien (inklusive Elbrus) und Karatschai-Tscherkessien müssen als risikoreich eingestuft werden und sollten nur aus zwingenden Gründen und unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden. Von Touristenreisen wird abgeraten. Ausländischen Reisenden ist in diesen Gebieten die Bewegung nur entlang der grossen Verkehrsachsen gestattet, und ihr Aufenthalt ist auf die grösseren Städte beschränkt. Die Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten der Russischen Föderation sind zeitweise geschlossen. Erkundigen Sie sich bei den zuständigen russischen Behörden über die aktuellen Grenzübergangsbestimmungen.
Reisen in die Region Stavropol sollten von einer ortskundigen Vertrauensperson organisiert und begleitet und so kurz wie möglich gehalten werden.
Die häufigsten Delikte sind Taschen-, Entreiss- und Autodiebstähle. Vereinzelt kann es zu Raubüberfällen und Agressionen kommen, auch im Zentrum von Moskau. Eine besondere Gefährdung besteht jedoch in Flughäfen, Bahnhöfen, U-Bahn-Stationen, Fussgänger-Unterführungen und offenen Märkten. Es besteht ein gewisse Gefahr, Opfer eines rassistisch motivierten Übergriffs zu werden: An folgenden Feier- und Gedenktagen ist dieses Risiko erhöht: 23. Februar, 20. April, 2. August, 4. November. Auch Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, kommen vor. Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:
- Lassen Sie bei grösseren Menschenansammlungen besondere Vorsicht walten (z.B. auf Märkten, in Bahnhöfen etc.).
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) auf sich und deponieren Sie Ihre Wertsachen im Hotelsafe.
- Lassen Sie Gruppen von Bettlern (meist Frauen mit Kindern) gegenüber Vorsicht walten. Diese halten sich häufig bei Bahnhöfen, an Strassenkreuzungen und in der Umgebung von Touristenattraktionen auf.
- Bei Zufallsbekanntschaften in Bars, Nachtklubs usw. ist Zurückhaltung geboten. Es kommt vor, dass Getränke mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
- Teilen Sie Taxis nicht mit Fremden.
- Wechseln Sie Geld nur bei offiziellen Finanzinstitutionen (Banken und Wechselstuben). Dabei muss ein Pass mit gültigem Visum vorgewiesen werden. Der Rubel ist die offizielle Währung. Mit dieser müssen alle Güter und Dienstleistungen bezahlt werden, selbst wenn die Preise manchmal in anderen Währungen angegeben sind.
Die Qualität der Strassen verschlechtert sich mit zunehmender Entfernung von den Städten. Als Folge der risikoreichen Fahrweise ist die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen relativ hoch. Von nächtlichen Überlandfahrten wird aus Sicherheitsgründen abgeraten (grosse Distanzen, lückenhaftes Nothilfenetz, vereinzelte Überfälle). Bei Verkehrsunfällen muss das Eintreffen der Polizei an der Unfallstelle abgewartet werden.
Die Sicherheitsvorkehrungen der Flugzeuge entsprechen nicht immer europäischen resp. internationalen Standards. 2011 sind mehrere ältere Flugzeuge abgestürzt.
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). Es ist nicht gestattet, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind prekär.
Aufgrund seiner Ausdehnung gibt es in Russland sehr unterschiedliche Klimazonen (Polar-, Kontinental-, Mittelmeerklima). Tragen Sie insbesondere im Winter den von Kälte geprägten klimatischen Bedingungen Rechnung und beachten Sie regelmässig die Wettervorhersagen. Lassen Sie sich auf Wanderungen, beim Trekking und bei der Ausübung von Risikosportarten zu jeder Jahreszeit von ortskundigen Führern begleiten.
Der Nordkaukasus und Teile von Süd-Sibirien liegen in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Moskau.
Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Bei ernsthaften Erkrankungen oder Unfällen kann sich die Rückkehr in die Schweiz als vorteilhaft erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Informieren Sie sich bei der Einholung des Visums bei der russischen Botschaft in Bern über die zum Zeitpunkt Ihrer Reise gültigen Einreise- und Meldevorschriften: Notwendigkeit eines Ausreisevisums, einer Krankenversicherung, Registrierung beim zuständigen lokalen Amt, Einfuhrbeschränkungen für elektronische Geräte wie z.B. GPS (Global Positioning System) usw.
Schenken Sie der Zolldeklaration und speziell der Erklärung über die mitgeführten Devisen die gebührende Aufmerksamkeit. Das Gesetz über die Devisenkontrolle sieht vor, dass Personen, die nicht in Russland wohnhaft sind, das russische Hoheitsgebiet nicht mit mehr Devisen verlassen dürfen, als sie bei ihrer Einreise mitführten. Achten Sie darauf, dass die Deklarationen sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise durch die Zollbehörde visiert und abgestempelt werden und bewahren Sie diese Formulare bis zur Rückkehr in die Schweiz auf. Damit die Deklaration abgestempelt werden kann, müssen in den Flughäfen die roten Ausgänge (Waren zu deklarieren) benutzt werden. Jede (auch unabsichtliche) Unregelmässigkeit wird streng geahndet. Gewisse Mitglieder der Ordnungskräfte nutzen diesen Tatbestand aus, um Reisende zu erpressen.
Sie müssen sich jederzeit ausweisen können. Wenn Sie den Pass im Hotel oder bei der Polizei zur Registrierung hinterlegt haben, tragen Sie eine Fotokopie (inklusive der Seite mit dem Visum) auf sich. Aus Moskau und St. Petersburg sind wiederholt Schikanen durch die Polizei (Milizia) gemeldet worden (Forderung von kleineren Beträgen anlässlich von Personenkontrollen). Sollte Ihnen solches widerfahren, wird empfohlen, sich die Polizeinummer auf der Weste des Beamten zu merken und die nächste schweizerische Vertretung zu informieren (Botschaft in Moskau oder Generalkonsulat in St. Petersburg).
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Helpline EDA
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


