Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

Reise Checkliste
Reise registrieren



Registrieren Sie Ihre Auslandreisen, damit wir Sie in einer Krisensituation kontaktieren können.

http://www.eda.admin.ch/itineris Online-Registrierung

Sie befinden sich hier:

Reisehinweise Vereinigte Arabische Emirate

gültig am:  
Publiziert am: 04.10.2012

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie unbedingt auch die nebenstehenden Rubriken; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.



Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten
Naturbedingte Risiken

Medizinische Versorgung
Nützliche Adressen


Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich in Anbetracht der komplizierten Verhältnisse im Nahen Osten die Lage plötzlich ändern kann.

Das Risiko von Anschlägen kann auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage im Land und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.



Kriminalität
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf den Strassen der Emirate.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.



Besondere rechtliche Bestimmungen

Fahrzeuglenker, die in einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage durch einen Verkehrsrichter der Polizei vorläufig festgenommen. Im Zweifelsfall dürfen Ausländer während der Untersuchung/Verhandlung die Emirate nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei auf Anzeige der Gegenpartei Touristen/Geschäftsleute an der Ausreise hindern oder verhaften lassen.

Verboten sind unter anderem Alkohol am Steuer (0 Promille!), Alkoholkonsum und anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit sowie aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen.

Nicht fotografiert werden dürfen Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Verurteilt werden auch Personen, wenn ihnen mittels Tests bei der Ankunft Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.



Kulturelle Besonderheiten
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen Empfindungen an. Abfällige Bemerkungen über die Herrscherfamilie oder den Islam sind unbedingt zu unterlassen.

Naturbedingte Risiken

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln.
National Center of Meteorology and Seismology



Medizinische Versorgung

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Die Einfuhr von Medikamenten wird in den Emiraten generell strikt reguliert.



Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 999

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz



Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.